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Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie


In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes  zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat der DGRV die vorgesehene Anwendung auch für die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft begrüßt, aber zusätzliche Kostenbelastungen kritisiert sowie auf notwendige Ausnahmen hingewiesen.

15. Januar 2021


Am 20. Juni 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2019/1151 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 80) erlassen. Die Digitalisierungsrichtlinie sieht grundsätzlich eine Umsetzung der meisten Vorgaben bis zum 1. August 2021 vor. Allerdings wurde den Mitgliedstaaten in der Richtlinie eine Option zur Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr (bis 1. August 2022) eingeräumt, von der für Deutschland Gebrauch gemacht wurde. Am 18. Dezember 2020 hat das BMJV einen Referentenentwurf zum DiRUG veröffentlicht.

In unserer Stellungnahme begrüßen wir das grundsätzliche Ziel der Digitalisierungsrichtlinie und die Anwendung auch für die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Digitale Instrumente und Verfahren können insbesondere europaweit die Gründung von Gesellschaften/Genossenschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen vereinfachen, indem sie zeit- und kosteneffizienter sein. Der weitere Anpassungsbedarf des Genossenschaftsgesetzes aufgrund zunehmender Digitalisierung darf damit jedoch nicht aus dem Blick geraten.

Außerdem sehen wir die im Referentenentwurf vorgesehen zusätzlichen Gebühren für die Bereitstellung von Registerdaten oder Dokumenten kritisch, da wir eine Belastung insbesondere von neugegründeten Genossenschaften befürchten.

Wir fordern außerdem Ausnahmen bei der vorgeschlagenen Registrierung und Authentifizierung des für den Nutzer handelnden Berechtigten im Hinblick auf Berufsträger, wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. genossenschaftliche Prüfungsverbände, die im Auftrag von Mandanten/Mitgliedern Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsberatungstätigkeiten ausführen.

Insbesondere mit Blick auf kleine und mittelgroße Genossenschaften sehen wir auch die Kosten für die Umstellung der Unterlagen im ausschließlichen XML-Format für unverhältnismäßig an.

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