Bürokratieflut und teuren Strom verhindern
Der DGRV richtet gemeinsam mit 26 weiteren Stakeholdern aus Mittelstand, der kommunalen Energiewirtschaft und der Immobilienwirtschaft einen Appell an die Bundesregierung. Mit dem vom Bundesgerichtshof im Mai 2025 ergangenen Urteil auf Grundlage des Europäischen Gerichtshofs zur Kundenanlage drohen massive negative Auswirkungen für viele Solarstromanlagen in Deutschland.
Fällt der Status „Kundenanlage“, droht eine Welle an unabsehbaren Bürokratiepflichten, die volkswirtschaftlich keinerlei Mehrwert brächten und das Ziel der Entbürokratisierung konterkarieren. Die bisher regulierungsfreie und damit wenig Kosten verursachende Stromversorgung in Immobilien, Gewerbe, Industrie und Kommunen ist gefährdet und damit auch viele – insbesondere neue – Anlagen von Energiegenossenschaften. Es droht ein Fundament für eine wettbewerbsfähige, klimafreundliche und lokale Stromversorgung wegzubrechen und stattdessen Milliarden an zusätzlichen Kosten anzufallen.
Um erheblichen Schaden von Unternehmen und Energiewende abzuwenden, sind verschiedene gesetzliche Lösungen auf EU- und Bundesebene notwendig, die mit Augenmaß den europäischen Regulierungszusammenhang berücksichtigen. Eine lokale Stromversorgung nach den aktuell geltenden Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch Energiegenossenschaften und andere kleinen und mittelständischen Unternehmen ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland enorm wichtig.
Wir fordern daher:
1) Einen Runden Tisch zur Kundenanlage, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten auch mit Blick auf die europäische Ebene zu besprechen.
2) Die Bundesnetzagentur muss für den derzeitigen Schwebezustand klarstellen, dass Neuanschlüssen von Kundenanlagen nichts im Wege steht, sofern sie den aktuell geltenden Regelungen des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Genüge tun.
3) Die Bundesregierung muss so schnell wie möglich eine Lösung finden, die die etablierte Praxis rechtlich absichert, ohne dabei die Möglichkeiten der Anschlussnutzenden innerhalb der Kundenanlage auf freie Lieferantenwahl einzuschränken. Dabei sollte die aktuelle Rechtslage nicht ohne Folgenabschätzungen geändert werden.
Neben dem DGRV gehören zur Allianz:
Den offenen Brief der Verbände-Allianz finden Sie hier.
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