Die Bundesregierung einigt sich auf zusätzliche Ausbaumengen von Windenergie und Solarstrom für das Jahr 2022. Eine Verbesserung der unternehmerischen Handlungsspielräume für Energiegenossenschaften wird aber nicht erreicht.
Das Bundeskabinett hat am 27. April 2021 beschlossen, die Ausbaumengen für erneuerbare Energien zu ändern. Die Ausschreibungsvolumina sollen um insgesamt 5,2 Gigawatt (GW) in 2022 erhöht werden. Davon entfallen 1,1 GW auf Windprojekte an Land und 4,1 GW auf Solarstromprojekte. 2 GW der zusätzlich ausgeschriebenen Solarstromprojekte ist für Dachanlagen vorgesehen. Der Rest wird für Freiflächenanlagen ausgeschrieben werden. Eine Einigung gab es auch beim Umgang mit den Windprojekten an Land aus alten Ausschreibungen. Ausschreibungsmengen, die nicht erreicht oder realisiert wurden, werden zeitnah erneut ausgeschrieben.
Die Bundesregierung möchte außerdem die Regelungen für Stromspeicher verbessern und die EEG-Umlage für die Jahre 2023 und 2024 auf unter 5 Cent je Kilowattstunde absenken. Die Absenkung soll über Steuergelder erfolgen.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften und die genossenschaftlichen Regionalverbände begrüßen prinzipiell die höheren Ausbauvolumina. Aus unserer Sicht ist diese Einigung jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein, um die deutschen Klima- und Erneuerbare-Energien-Ziele zu erreichen. Dies gilt umso mehr, da die Anpassung an die höheren europäischen Ziele noch fehlen. Ob sich die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auch noch zu diesem Punkt einigt, ist weiterhin offen.
Die für Energiegenossenschaften wichtigen Punkte sind aber nach wie vor ungeklärt. Hier muss die Bundesregierung zwingend eine Einigung erzielen, um den Energiegenossenschaften auch weiterhin die Möglichkeit einzuräumen, eine bürgernahe und akzeptierte Energiewende vor Ort umsetzen zu können
Zu diesen Punkten gehören:
Durch die Absenkung der EEG-Umlage und die neuen Ausschreibungsmengen wird der unternehmerische Handlungsspielraum für Energiegenossenschaften keinesfalls verbessert:
Das Forderungspapier der Bundesgeschäftsstelle zur Bundestagswahl finden Sie hier.
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