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Verstärkter Ausbau erneuerbarer Energien


Die Bundesregierung einigt sich auf zusätzliche Ausbaumengen von Windenergie und Solarstrom für das Jahr 2022. Eine Verbesserung der unternehmerischen Handlungsspielräume für Energiegenossenschaften wird aber nicht erreicht.

27. April 2021


Das Bundeskabinett hat am 27. April 2021 beschlossen, die Ausbaumengen für erneuerbare Energien zu ändern. Die Ausschreibungsvolumina sollen um insgesamt 5,2 Gigawatt (GW) in 2022 erhöht werden. Davon entfallen 1,1 GW auf Windprojekte an Land und 4,1 GW auf Solarstromprojekte. 2 GW der zusätzlich ausgeschriebenen Solarstromprojekte ist für Dachanlagen vorgesehen. Der Rest wird für Freiflächenanlagen ausgeschrieben werden. Eine Einigung gab es auch beim Umgang mit den Windprojekten an Land aus alten Ausschreibungen. Ausschreibungsmengen, die nicht erreicht oder realisiert wurden, werden zeitnah erneut ausgeschrieben.

Die Bundesregierung möchte außerdem die Regelungen für Stromspeicher verbessern und die EEG-Umlage für die Jahre 2023 und 2024 auf unter 5 Cent je Kilowattstunde absenken. Die Absenkung soll über Steuergelder erfolgen.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften und die genossenschaftlichen Regionalverbände begrüßen prinzipiell die höheren Ausbauvolumina. Aus unserer Sicht ist diese Einigung jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein, um die deutschen Klima- und Erneuerbare-Energien-Ziele zu erreichen. Dies gilt umso mehr, da die Anpassung an die höheren europäischen Ziele noch fehlen. Ob sich die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auch noch zu diesem Punkt einigt, ist weiterhin offen.

Die für Energiegenossenschaften wichtigen Punkte sind aber nach wie vor ungeklärt. Hier muss die Bundesregierung zwingend eine Einigung erzielen, um den Energiegenossenschaften auch weiterhin die Möglichkeit einzuräumen, eine bürgernahe und akzeptierte Energiewende vor Ort umsetzen zu können

Zu diesen Punkten gehören:

  • Das Energy Sharing / die genossenschaftlichen Mitgliederversorgung muss geregelt werden, da die europäische EE-Richtlinie eine Umsetzung in deutsches Recht bis Ende Juni 2021 vorschreibt.
  • Die Ausbaumengen und Förderbedingungen für Solarstromanlagen außerhalb der Ausschreibungen müssen erhöht bzw. verbessert werden, da sonst ihr Beitrag zu den deutschen Klimazielen entfällt.

Durch die Absenkung der EEG-Umlage und die neuen Ausschreibungsmengen wird der unternehmerische Handlungsspielraum für Energiegenossenschaften keinesfalls verbessert:

  • Derzeit können Solarstromanlagen außerhalb der Ausschreibungen nur noch mit einem Eigenversorgungsanteil wirtschaftlich gebaut werden. Durch die Absenkung der EEG-Umlage mit Steuergeldern entzieht die Bundesregierung den Projekten mit Eigenstromversorgung die wirtschaftliche Grundlage, da sich diese aus den eingesparten Stromkosten ergeben. Je niedriger der Strompreis, umso geringer werden auch die Möglichkeiten, diese Anlagen zu errichten.
  • Energiegenossenschaften können Eigenversorgungsprojekte schon jetzt nicht umsetzen. Auch an Ausschreibungen können sie nicht teilnehmen. Deswegen verbessern die höheren Ausschreibungsvolumina nicht die unternehmerischen Möglichkeiten von Energiegenossenschaften.

 


Das Forderungspapier der Bundesgeschäftsstelle zur Bundestagswahl finden Sie hier.

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