Gemeinsames Positionspapier und Gesetzesentwurf für eine bundeseinheitliche Bürgerbeteiligung
Die Beteiligungen von Bürgerinnen und Bürgern an den anstehenden Transformationsprozessen ist von entscheidender Bedeutung für deren Akzeptanz. Wenn sich die Menschen vor Ort bei Veränderungen nicht mitgenommen fühlen, ihnen die Möglichkeiten zur Mitsprache und Mitbestimmung fehlen, entsteht eine ablehnende Haltung. Auch bereits bestehende Meinungen und Vorurteile gegen Veränderungen werden so bestärkt. Dies ist gerade auch bei der Energiewende im Allgemeinen und den konkreten Projekten für Windparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Freiflächenanlagen) zu beobachten. Daher hat der Bundestag die Bundesregierung schon im Entschließungsantrag zum EEG 2023 aufgefordert, eine Regelung zur Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Bisher existieren jedoch nur Regelungen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen bei der Errichtung von Wind- und PV-Freiflächenprojekten, nicht aber die direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
Das vorliegende Positionspapier und der dazugehörige Gesetzesentwurf zeigen, wie eine direkte und aktive Beteiligung der Bürger:innen rechtlich valide möglich ist und wie die Aushandlung einer regional passenden Beteiligungsvereinbarung zwischen Vorhabenträger, Kommune und regionalen Bürgerenergieakteuren abläuft. Für den Fall, dass es zu keiner Einigung kommt bzw. zu einem Verstoß gegen die Beteiligungspflichten, sind Ersatzbeteiligungen bzw. Ausgleichsabgaben vorgesehen.
Das gemeinsame Positionspapier „Vorschlag für ein bundeseinheitliches Bürgerbeteiligungsgesetz“ finden Sie hier.
Den Gesetzesentwurf mit -begründung für ein Bundesgesetz zur Bürgerbeteiligung am Erneuerbare-Energien-Ausbau finden Sie hier.
Die unserem Vorschlag zu Grunde liegende Studie „Regelungsoptionen Bürgerbeteiligung“ (Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität) finden Sie hier.
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