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Mehr Wettbewerbsgleichheit bei Nutzung der Vollmachtsdatenbank in der Steuerberatung


In unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts fordern wir die Gleichbehandlung genossenschaftlicher Prüfungsverbände mit anderen Gruppen des Berufsstandes der Steuerberatung in Bezug auf die Nutzung der Vollmachtsdatenbank.

12. August 2026


In unserer Stellungnahme begrüßen wir die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts. Die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen haben und anderem das Ziel, den Anteil digitaler Aufzeichnungen zu erhöhen unter hierdurch Steuerhinterziehung wirkungsvoller zu bekämpfen.

Auch die Vollmachtsdatenbank (VDB) ist für die digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung ein wichtiges Werkzeug. Die Nutzung der VDB erleichtert die Legitimation gegenüber Finanzbehörden, reduziert Erfassungsfehler und verbessert die elektronische Kommunikation sowie die Zustellung von Steuerbescheiden. Allerdings ist der Nutzung der VDB für genossenschaftliche Prüfungsverbände bislang nicht möglich, da die Abgabenordnung (AO) für diese Prüfungsverbände keine entsprechende Regelung vorsieht.

Dabei beraten genossenschaftliche Prüfungsverbände ihre Mitglieder auch in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten. In der Ausübung ihrer Tätigkeit führt dies für die Prüfungsverbände zu einer Benachteiligung gegenüber Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. In unserer Stellungnahme fordern wir daher, die §§ 80 und 80a AO anzupassen, damit künftig genossenschaftlichen Prüfungsverbänden der Zugang zur VDB ermöglicht wird.

Unserem Petitum gingen bereits weitere Bemühungen zur Schaffung der entsprechenden Rechtsgrundlagen voraus. Unter anderem gilt es, einzelne Normen der Wirtschaftsprüferordnung  und des Genossenschaftsgesetzes ebenfalls anzupassen.


Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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