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Solide Genossenschaften


Ein Beitrag der DGRV-Grundsatzabteilung für unser Fachmagazin PerspektivePraxis.


Genossenschaften sind nachhaltige Unternehmen mit einem grundsoliden Geschäftsmodell. Leider wird die genossenschaftliche Rechtsform in Einzelfällen aber für Zwecke der reinen Kapitalanlage verwendet, obwohl dies grundsätzlich nicht erlaubt ist. Genossenschaften sind keine Kapitalsammelstellen für Investoren, sondern gemeinschaftliche Unternehmen mit dem Zweck, Leistungen für ihre Mitglieder zu erbringen. Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände überprüfen in regelmäßigen Abständen die wirtschaftlichen Verhältnisse und ordnungsgemäße Geschäftsführung der Genossenschaften. Sie tragen damit wesentlich zu ihrem wirtschaftlich stabilen und seriösen Charakter bei. Anhand der nachfolgenden Qualitätskriterien möchten wir eine Orientierung geben, was solide Genossenschaften und genossenschaftliche Prüfungsverbände auszeichnet. Die Schädigung des Vermögens oder der Betrug zum Nachteil der Mitglieder gilt es zu vermeiden, denn dies belastet nicht nur die betroffenen Personen, sondern auch den guten Ruf der Genossenschaften in der Gesellschaft insgesamt.

Kriterien für solide Genossenschaften


Hohe Renditeversprechen sind ein Warnsignal, dass die Genossenschaft in erster Linie eine üppige Kapitalrendite erwirtschaften soll. Die Höhe der Verzinsung der Genossenschaftsanteile darf aber gerade nicht die Triebfeder für die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft sein. Dementsprechend sollte die Genossenschaft nicht mehrheitlich aus investierenden Mitgliedern bestehen oder lediglich Beteiligungen verwalten. Die Investitionen müssen vielmehr am Förderzweck ausgerichtet sein. Die Verantwortlichen einer soliden Genossenschaft erklären bereitwillig potenziellen Mitgliedern, wie genau die Förderung ihrer Interessen erfolgen soll. Die Satzung der Genossenschaft wird Beitrittswilligen zur Verfügung gestellt. Als Mitglied erhält man Einsicht in die Zahlen und Fakten über den Geschäfts-verlauf. Die General- bzw. Vertreterversammlungen der Genossenschaften finden regelmäßig zur persönlichen Information statt und bieten Mitgliedern bzw. deren Vertretern die Möglichkeit, die Organe der Genossenschaft (Vor-stand, Aufsichtsrat) zu kontrollieren. Enge verwandtschaftliche oder partnerschaftliche Verbindungen zwischen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats, der häufige Wechsel der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder oder eine nicht satzungskonforme Besetzung des Aufsichtsrats, wenn dieser z. B. permanent unterbesetzt ist, sind Anhaltspunkte, die Solidität der Genossenschaft zu hinterfragen. Die Genossenschaft muss einem Prüfungsverband angehören, der die Einhaltung des Förderzwecks und die wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne der Mitglieder regelmäßig überprüft. Welchem Verband eine Genossenschaft angehört, muss auch auf der Internetseite bzw. alternativ auf dem Briefbogen angegeben sein.

Kriterien für solide genossenschaftliche Prüfungsverbände


Genossenschaften müssen einem Prüfungsverband angehören (§ 54 GenG). Diese Pflichtmitgliedschaft stärkt die Unabhängigkeit der genossenschaftlichen Prüfungsverbände in besonderem Maße. Zum Schutz der Mitglieder sind auch kleine Genossenschaften prüfungspflichtig. Zu den wesentlichen Aufgaben der Prüfungsverbände gehört neben der Prüfung des Jahresabschlusses auch die umfassende Betreuung und Beratung ihrer Mitglieder in rechtlichen, steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Fragen. Die genossenschaftliche Prüfung versteht sich insoweit als eine umfassende Betreuungsprüfung. Solide Genossenschaftsverbände setzen im genossenschaftlichen Prüfungswesen ausreichend vorgebildete und erfahrene Prüfer ein (§ 55 Abs. 1 GenG). Der Verband hat selbst eigene qualifizierte Prüfer angestellt. Die inter-ne Organisation des Verbandes ist so aufgestellt, dass die Qualitätssicherung in der Prüfung gewährleistet und die Betreuungsfunktion kompetent und effektiv ausgeübt wird. Mit einer satzungsmäßigen Verbandstätigkeit ist es nur in Ausnahmefällen vereinbar, Prüfungen nicht selbst durchzuführen, sondern damit Dritte zu beauftragen. Ein solider Genossenschaftsverband sensibilisiert seine Mitarbeiter regelmäßig, um betrügerische Genossenschaften frühzeitig zu identifizieren und zu bekämpfen. Dazu gehört auch eine konsequente Nachverfolgung von Prüfungsfeststellungen. Bei Förderzweckverstößen und Mängeln bei der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung werden die entsprechenden Konsequenzen gezogen bis hin zum Ausschluss von Genossenschaften aus dem Verband. Bereits bei der Begutachtung eines genossenschaftlichen Gründungsprojekts überprüft der Verband, ob der Förderzweck an den Mitgliederinteressen ausgerichtet ist. Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Zulässigkeit, sondern auch um die wirtschaftliche Plausibilität des Geschäftsmodells und der zugrunde gelegten Planungsrechnungen. Rechtlich oder wirtschaftlich bedenkliche Gründungsvorhaben werden nicht zugelassen. Seriöse Genossenschaftsverbände suchen den regelmäßigen und konstruktiven Austausch mit den staatlichen Aufsichtsbehörden. Dabei handelt es sich um die öffentliche Aufsicht über die Prüfungsverbände, die gewöhnlich bei den zuständigen Landeswirtschaftsministerien angesiedelt ist. Jeder Prüfungsverband hat jährlich einen Bericht über die eigene Prüfungstätigkeit zu erstellen und fristgerecht an die Aufsicht zu übermitteln. Zudem ist das Verzeichnis der Mitgliedsgenossenschaften von den Prüfungsverbänden regelmäßig bei den Registergerichten einzureichen (§ 63d GenG).

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