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Bürgerenergie-Förderprogramm wird fortgesetzt


Haushaltssperre aufgehoben: Antragstellung und Bewilligung des Förderprogramms „Bürgerenergiegesellschaften“ wieder möglich

19. Januar 2024


Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 15. November die Übertragung von Geldern für die Bekämpfung der Coronakrise in den Klima- und Transformationsfonds für verfassungswidrig. Vom Bundesfinanzministerium wurde in der Folge eine Haushaltssperre verordnet, sodass vorerst keine neuen Ausgaben zugesagt werden können. Betroffen waren neben der BEW-Förderung auch das Bundesförderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ für Windenergie an Land. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause nun aufgehoben. Es können somit wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt beziehungsweise nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung bewilligt werden.

Das Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ wurde ins Leben gerufen, um Energiegemeinschaften und -genossenschaften mit bis zu 200.000 Euro in der Anfangsphase neuer Windenergieprojekte zu unterstützen und Planungsrisiken zu senken. Zukünftig soll das Programm auch auf den Bereich der PV-Freiflächen ausgeweitet werden. Wie der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu entnehmen ist, ist die Antragstellung beziehungsweise Bewilligung für Energieförderprogramme nun wieder möglich.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat die Kürzung von Geldern in diesem Bereich scharf kritisiert und sich dafür eingesetzt, dass das Förderprogramm schnellstmöglich wieder aufgegriffen wird, um mehr Planungssicherheit für die Genossenschaften zu erreichen.

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