Newsroom / PerspektivePraxis / Allgemein

Maßarbeit durch den Satzungsgenerator des DGRV


Ein Beitrag von Benjamin Dannemann, Referent für Kommunikation, Vorstandsstab


Die Satzung muss zur Geschäftsidee einer Genossenschaft und ihren Mitgliedern passen – eben made to measure, wie ein Maßanzug. Mit dem digitalen Gründungstool “Satzungsgenerator” kann man selbst einen Satzungsentwurf maßgeschneidert erstellen. Doch auch ein Maßanzug – um in diesem Bild zu bleiben – verändert sich mit der Mode oder dem Träger: Was einst „in“ und auf dem neuesten Stand war, entspricht mit zunehmender Zeitdauer nicht mehr dem Zeitgeist. Genauso verhält es sich auch mit dem Satzungsgenerator, der über genossenschaften.de gemeinsam vom DGRV und den regionalen Prüfungsverbänden bereitgestellt wird.

Zweck einer Satzung


Die Satzung gibt – neben dem Genossenschaftsgesetz (GenG) – einer Genossenschaft den rechtlichen Rahmen. Sie definiert Rechte und Pflichten, wie die Genossenschaft intern funktioniert, wie Entscheidungen getroffen werden und wie die unternehmerische Tätigkeit und die Förderung der Mitglieder organisiert ist. Sie muss zum geplanten Geschäft der Genossenschaft passen. Der Satzungsgenerator bietet für diese Maßarbeit eine strukturierte, digitale Umgebung, in der Gründungsinteressierte eine Satzung erstellen können, die von den Gründungsberatern der DGRV-Mitgliedsverbände bei der weiteren Gründungsberatung anerkannt wird.

Jede Gründunginitiative hat individuelle Anforderungen, die sich auch in der Satzung niederschlagen müssen. Daher ist bei der Gründung die Zusammenarbeit mit den regionalen Prüfungsverbänden so wichtig. Um die Zusammenarbeit mit einem Prüfungsverband möglichst effizient zu gestalten, können die Satzung, wie auch die anderen Dokumente zur Gründung, über die Website mit dem Gründungsberater im engen Austausch entwickelt werden.

Die Mustersatzung


Doch Gesetzesänderungen betreffen nicht nur die Satzungen der einzelnen Genossenschaften, sondern auch den Satzungsgenerator selbst. Die im Satzungsgenerator hinterlegte „DGRV-Mustersatzung“ wird vom DGRV ständig an neue rechtliche Regelungen angepasst.

Wandel mit dem BEG IV


Anfang 2025 sind durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) Änderungen im Genossenschaftsgesetz in Kraft getreten. Die damit verbundenen Änderungen hatten vor allem das Ziel, die Digitalisierung zu fördern und bürokratische Hürden abzubauen.

Die bisher in vielen Fällen erforderliche Schriftform – also die eigenhändige Unterschrift – wurde weitgehend durch die Textform im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches ersetzt. Das betrifft insbesondere die Errichtung der Satzung, die Beitrittserklärung, den Erwerb weiterer Geschäftsanteile, die Übertragung des Geschäftsguthabens, die Einladungen zur Generalversammlung, die Erteilung einer Stimmvollmacht für die Generalversammlung sowie die Kündigung der Mitgliedschaft.

Aktualisierter Satzungsgenerator


Die Mustersatzung und damit auch der Satzungsgenerator mussten an die neuen Bedingungen angepasst werden. Der Satzungsgenerator bietet nun u.a. die Möglichkeit für den, Beitritt, die Kündigung und die Einladung zur Generalversammlung die Textform vorzugeben.

Der Generator stellt sicher, dass die gewählten Optionen in den unterschiedlichen Satzungsregelungen miteinander kompatibel sind und die Satzung auch im Einklang mit den Vorgaben des GenG steht. Nach Abschluss der Eingaben wird ein Satzungsentwurf als PDF generiert. Doch trotz fortschreitender Automatisierung bleibt die menschliche Expertise unverzichtbar. Der Satzungsgenerator ist ein unterstützendes Werkzeug, aber kein Ersatz für die rechtliche Prüfung und Beratung im Einzelfall. Der regionale Prüfungsverband überprüft die Satzung auf Vollständigkeit, Plausibilität und Rechtskonformität im Hinblick auf den konkreten Sachverhalt.

Weitere Anpassungen erwartet


Mit dem vom BMJV vorgelegten Referentenentwurf zur „Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“, der im Juni 2025 veröffentlicht wurde, stehen weitere Änderungen des GenG bevor. Die Weiterentwicklung des Genossenschaftsgesetzes ist wichtig.

Zu den wesentlichen Änderungsvorschlägen gehört die im Referentenentwurf vorgesehene Ergänzung in § 1 Abs. 1 GenG der mittelbaren Förderung. Diese Neuerung würde mehr Rechtssicherheit insbesondere für bestimmte Energiegenossenschaftsmodelle schaffen. Auch der Vorschlag der Einführung einer Frist für die Eintragung einer Genossenschaft im Genossenschaftsregister ist praxisgerecht, sollte jedoch nicht nur bei Gründungen, sondern auch für andere Eintragungen, wie etwa von Satzungsänderungen, gelten. In der geplanten Anpassung des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG soll die Satzung von in Genossenschaften mit nicht mehr als 1.500 Mitgliedern regeln können, dass der Vorstand an Weisungen der Generalversammlung gebunden ist. Dies ist praxisfern und rechtspolitisch verfehlt. Der Vorstand einer Genossenschaft muss weiterhin eigenverantwortlich entscheiden können, Näheres kann unserer Stellungnahme entnommen werden.

Diese und weitere geplante Änderungen – sofern sie Gesetzeskraft erhalten – werden erneut eine Anpassung der Mustersatzung und damit auch eine Weiterentwicklung des Satzungsgenerators erforderlich Mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird zeitnah eine rechtssichere Anpassung des Satzungsgenerators erfolgen.

Fazit


Die Gründung einer Genossenschaft ist ein lebendiger Prozess. Was heute passt, muss morgen vielleicht angepasst werden. Der Satzungsgenerator ist dabei das digitale Schneideratelier, das nicht nur den individuellen Anzug für jede Genossenschaftsgründung liefert, sondern auch das Schnittmuster selbst regelmäßig überarbeitet. Mit der kontinuierlichen Pflege durch den DGRV bleibt das Werkzeug flexibel, aktuell und rechtssicher.

Folgende Artikel unseres Fachmagazins PerspektivePraxis könnten Sie auch interessieren:


Allgemein

Gemeinsam durch die Krise – und darüber hinaus

Gemeinsam durch die Krise

Mehr
Allgemein

Internationales Jahr der Genossenschaften – UN-Aktionsjahr offiziell eingeläutet

Internationales Jahr der Genossenschaften

Mehr
Allgemein

Genossenschaftsgründungen 2024

Genossenschaftsgründungen 2024

Mehr