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Hemmnisse für Mieterstrom im Steuerrecht beseitigt


Änderungen der Gewerbesteuer für Wohnungsgenossenschaften bzw. Wind- und Solarprojekte

26. März 2021


Künftig sollen Wohnungsunternehmen Einkünfte durch die Produktion und Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und durch den Betrieb von Ladestationen für Elektroautos erzielen können, ohne dass ihre Mieterträge mit Gewerbesteuer belastet werden. Darauf hat sich die große Koalition geeinigt.

Damit entfällt für Wohnungsgenossenschaften endlich eine steuerliche Hürde, die eine Versorgung der Mieter mit Solarstrom vom eigenen Dach und mit Ladeinfrastruktur für Elektroautos verhinderte. Die Bundesregierung folgt einer Forderung der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV. Strom aus Blockheizkraftwerken ist allerdings von den Neuregelungen ausgenommen. Die Regelungen gelten nur, solange die Erträge aus Mieter- und Ladestrom nicht mehr als 10 Prozent der Einnahmen ausmachen.

Neben den gewerbesteuerlichen Änderungen für Mieter- und Ladestrom wurden außerdem die Regelungen für die kommunale Gewerbesteuer bei Windenergieanlagen angepasst.


Weitere Informationen zur Neuregelung der CDU/CSU und SPD-Koalition finden Sie hier.

Die gesetzliche Regelungen hierzu finden Sie hier ab S. 107: Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.

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