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Beschleunigung des Smart-Meter-Rollout


Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende verabschiedet

12. Mai 2023


Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) wurde der gesetzliche Rahmen für einen beschleunigten Rollout intelligenter Strommessgeräte beschlossen. Es wurde am 20. April 2023 vom Bundestag verabschiedet und am 12. Mai vom Bundesrat bestätigt.

Durch das neue GNDEW soll der flächendeckende Einbau intelligenter Strommesssysteme – sogenannte Smart-Meter – beschleunigt und bürokratische Hindernisse beseitigt werden. Smart-Meter ermöglichen einen detaillierten Überblick und eine effiziente Steuerung von Stromverbräuchen und -erzeugung. Die Messung der Strommengen erfolgt dabei im 15-Minuten-Takt wodurch Verbraucher:innen sich besser über ihre verbrauchten Strommengen informieren können und die Abrechnung vereinfacht wird. Darüber hinaus können Anreize für ein angepasstes und netzdienliches Verbrauchsverhalten geschaffen werden, wodurch sich positive Effekte für die Netzauslastung ergeben können. Auch E-Autos und Wärmepumpen können durch eine intelligente Verknüpfung systemdienlich eingesetzt werden. Aufgrund der deutlich größeren Komplexität des zukünftigen Stromsystems und den Anforderungen an flexible Stromverbräuche zu Zeiten der Erzeugung, ist die Digitalisierung für das Gelingen der Energiewende zwingend erforderlich. Dennoch wurde der Ausbau dieser Technologie lange Zeit nicht mit der notwendigen Geschwindigkeit vorangetrieben. Ein Grund sind die mit dem Einbau verbundenen Kosten.

Das Gesetz beschreibt den stufenweisen Ausbauplan bis 2030. Demnach besteht ab dem Jahr 2025 für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden (kWh), sowie für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von über sieben Kilowatt eine Einbaupflicht für intelligente Messsysteme. Der Vorgang soll bis 2030 abgeschlossen und bis 2033 sollen auch die sonstigen Verbraucher:innen zu 95 Prozent mit Smart-Metern ausgestattet sein. Für den Einbau sieht der Gesetzgeber eine Deckelung der Kosten für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr vor.

Nach 2025 können auch Haushalte mit einem Stromverbrauch unter 6.000 kWh freiwillig den Einbau von Smart-Metern beantragen. Ab dann muss den Nutzer:innen eines Smart-Meters ein dynamischer Stromtarif angeboten werden, um den Stromverbrauch auf die Zeiten zu lenken, in denen Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird. Dadurch sollen die Stromnetze und der Strommarkt entlastet werden. Die bereits zertifizierten Smart-Meter können direkt für den Einbau verwendet werden. Die Drei-Hersteller-Regel des alten Messstellenbetriebsgesetzes verlangte bislang für jede Entwicklungsstufe die Zertifizierung von drei voneinander unabhängigen Herstellern. Da inzwischen ein ausreichendes Angebot an Smart-Meter-Gateways vorhanden ist, entfällt diese Regelung. So soll das Tempo zukünftig vom innovativsten Hersteller bestimmt werden, ohne auf den technischen Gleichstand von mindestens drei Herstellern warten zu müssen. Erweiterte Funktionen sollen auch noch zu einem späteren Zeitpunkt über Updates installiert werden können. Bei der Verwendung dieser Technologie werden hohe Datenschutzanforderungen beachtet – eine zusätzliche Freigabe durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist daher nicht mehr erforderlich.

Ein weiterer begrüßenswerter Punkt im GNDEW ist die Gleichstellung von physischen und virtuellen Summenzählern hinter dem Netzanschlusspunkt. Damit ergeben sich aus den Digitalisierungsplänen auch für andere Bereiche Vorteile, wie das neue Potenzial für das Mieter:innenstrommodell zeigt. Während für die Teilnahme am Mieter:innenstrom zuvor zunächst die Installation eines neuen teuren Summenzählers notwendig war, und die Photovoltaikanlagen in diesem Modell somit oftmals nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten, können die teilnehmenden Mieter:innen nun in einem virtuellen Summenzähler zusammengefasst werden, ohne dass ein Umbau erforderlich wird.

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