Abschöpfung von Überschusserlösen bei der Stromerzeugung läuft zum 30. Juni 2023 aus
Die Abschöpfung von Überschusserlösen diente dazu, stromerzeugende Unternehmen bei unerwarteten Zufallserlösen an der Verteilung der Lasten aufgrund krisenbedingt hoher Stromkosten zu beteiligen. Angesichts der gesicherten Stromversorgung, aktuell sinkender Strompreise und damit ausbleibender Einnahmen aus der Abschöpfung sowie nicht auszuschließender Investitionshemmnisse, sieht die Bundesregierung keine Rechtfertigung für eine Verlängerung der Abschöpfung.
Für die betroffenen Energiegenossenschaften bedeutet dies konkret, dass die Abschöpfung auf die ersten beiden Abrechnungszeiträume (1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 und 1. April 2023 bis 30. Juni 2023) begrenzt bleibt. Die jeweiligen Abschöpfungsbeträge müssen bis Ende Juli 2023 bzw. Oktober 2023 dem regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreibenden mitgeteilt werden.
Allgemeine Informationen zum Abschöpfungsprozess finden Sie hier.
Nutzung ist ab 1. Februar 2025 verpflichtend
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