Newsroom / News und Positionen / Energie / Praxishinweis

Ergänzung beim Förderprogramm „INVEST“


Voraussetzungen für Genossenschaften final geklärt

6. März 2024


Mit dem Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sollen einerseits junge innovative Unternehmen bei der Suche nach Kapitalgebenden für das benötigte Startkapital unterstützt werden. Andererseits soll das Programm private Investierende dazu motivieren, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen. INVEST besteht aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss: Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Investierende 15 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro Wagniskapital an einem innovativen Unternehmen beteiligen. Mit dem Exitzuschuss können auch Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden, wenn die Anteile wieder verkauft werden. Das ursprünglich für die Start-Up-Förderung entwickelte Programm kann seit letztem Jahr auch von Genossenschaften genutzt werden, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem müssen sie – neben der notwendigen Aktivität in einem innovativen Geschäftsfeld – per Satzung auch investierende Mitglieder zulassen. Nur diese können die Förderung in Anspruch nehmen.

Die entsprechende Ergänzung mit den Voraussetzungen findet sich in den FAQs auf der Seite des BMWK unter dem Punkt: Was ist beim Anteilserwerb an eingetragenen Genossenschaften zu beachten?“. Die Beantragung und Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).


Alle Informationen zum Förderprogramm „INVEST“ finden Sie hier.

Folgende Beiträge aus unserem Newsroom könnten Sie auch interessieren:


Praxishinweis

Neues zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate „ZEREZ“

Nutzung ist ab 1. Februar 2025 verpflichtend

Mehr
Praxishinweis

Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein

Landesrichtlinie zu Bürgschaften und Garantien für klimaneutrale Wärmenetze in Schleswig-Holstein

Mehr
Praxishinweis

EU-Verordnung AFIR

Neuer Rechtsrahmen für Ladeinfrastruktur betrifft Genossenschaften nur in geringem Ausmaß

Mehr