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Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein


Landesrichtlinie zu Bürgschaften und Garantien für klimaneutrale Wärmenetze in Schleswig-Holstein

26. März 2024


Schleswig-Holsteins Landesregierung möchte die Wärmewende in den Kommunen vorantreiben. Um dies zu erreichen, sollen entsprechen der neuen Richtlinie „Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein“ ab dem 14. April Bürgschaften und Garantien in Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro übernommen werden.

Durch das Bürgschaftsprogramm soll sowohl der Neubau von Wärmenetzen als auch die Erweiterung und der Umbau bestehender Netze gefördert werden, vorausgesetzt, diese speisen sich aus erneuerbaren Energien oder durch unvermeidbare Abwärme. Die Förderung setzt voraus, dass der Standort des geförderten Wärmenetzes in Schleswig-Holstein liegt, und dass der im schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetz festgelegte Mindestanteil an erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme eingehalten wird. Eine weitere Voraussetzung ist die Vorlage eines verbindlichen Businessplans, der die Grundlage der abschließenden Finanzierungsstrukturierung bilden soll. Die Bürgschaft deckt 50 Prozent der Kreditsumme ab.

Neben Kommunen, Kommunalunternehmen und Zweckverbände, können auch private Unternehmen und Genossenschaften das Programm in Anspruch neben. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, bereits begonnene Investitionsvorhaben und bereits gewährte Finanzierungen. Antragsberechtige können über das Formular „Antrag auf Übernahme einer fünfzigprozentigen Gewährleistung“ ihren Antrag bei der Bürgschaftsbank einreichen. Im nächsten Schritt veranlasst diese die Prüfung des hinsichtlich der technisch-wirtschaftlicher Plausibilität und Tragfähigkeit.


Die Richtlinie „Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein“ finden Sie hier.

Allgemeine Bestimmungen für Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein finden Sie hier.

 

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