Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck hat sich mit Spitzenvertreterinnen und -vertretern der Wirtschaft, darunter der Vorstandsvorsitzende des DGRV Dr. Eckhard Ott, über den Bürokratieabbau insbesondere bei den Berichtspflichten ausgetauscht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat sich in dieser Legislaturperiode ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Es sollen alle in der BMWK-Zuständigkeit liegenden Informationspflichten für Unternehmen systematisch überprüft werden und in der Praxis Verschlankungen und Vereinfachungen folgen. Die im Projekt identifizierten Maßnahmen sollen im geplanten Bürokratieabbaugesetz oder anderen Gesetzgebungspaketen adressiert werden. Im heutigen Spitzengespräch brachte Dr. Eckhard Ott weiteren wichtigen Input für die genossenschaftlichen Unternehmen ein. Darunter waren insbesondere Hinweise zu den Rechnungslegungs- bzw. Nachhaltigkeitsberichtspflichten.
Bisher hat das BMWK in 151 Gesetzen und Verordnungen, Informations- und Berichtspflichten identifiziert. Davon sollen 140 Pflichten abgebaut werden. 80 konkrete Maßnahmen hat das BMWK nach eigenen Aussagen bereits ins Auge gefasst. Es sollen aber nicht nur Berichtspflichten auf Bundesebene, sondern auch auf der Ebene der Europäischen Union angepackt werden. Die Maßnahmen sollen Hand in Hand gehen mit der Initiative des Bundesjustizministeriums zur Digitalisierung, die insbesondere auch das Genossenschaftsrecht betreffen und die Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann bereits auf unserem Jahresempfang der deutschen Genossenschaften angekündigt hat.
Wir begrüßen die Initiative aus BMWK und BMJ ausdrücklich, fordern nun aber auch Maßnahmen, die das vom BMWK formulierte besondere Anliegen erfüllen, die Perspektive der Praxis aktiv einzubinden. Entsprechende Möglichkeiten zur Entlastung bei den Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finden sich in einem Artikel aus unserem Fachmagazin PerspektivePraxis.