Mögliche Nachteile für Nahwärme in neuer Verordnung
Die genossenschaftlichen Regionalverbände haben in Zusammenarbeit mit der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2193 über mittelgroße Feuerungsanlagen abgegeben.
In der Stellungnahme schlagen die Verbände drei Änderungen vor, damit mögliche Nachteile für Nahwärmegenossenschaften mit Holzkesselanlagen als Wärmeerzeuger im Leistungsbereich von bis zu fünf MW Feuerungswärmeleistung abgewendet werden:
Die vollständige Stellungnahme finden Sie anbei.
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