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Klimaschutzprogramm 2030


Eckpunkte aus Sicht der Energiegenossenschaften

5. Februar 2020


Am 20. September 2019 einigte sich die Bundesregierung auf die Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030. Anschließend beschloss das Bundeskabinett am 9. Oktober 2019 das ausführliche Klimaschutzprogramm und gleichzeitig den Entwurf zum Bundes-Klimaschutzgesetz. Aus Sicht der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften enthalten die Eckpunkte und das ausführliche Klimaschutzprogramm einzelne Maßnahmen, wie z.B. die Abschaffung des Solardeckels, die positiv zu bewerten sind. Insgesamt sind die Ergebnisse jedoch eine herbe Enttäuschung und es ist nicht damit zu rechnen, dass Deutschland damit die Klimaschutzziele  2030 erreichen wird. Hier finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Maßnahmen aus Sicht der Energiegenossenschaften.

Hier finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Maßnahmen aus Sicht der Energiegenossenschaften.

CO2-Bepreisung ab 2021


Ab 2021 wird eine Bepreisung für den Ausstoß von CO2 im Verkehrs- und Wärmebereich (Gebäude bzw. Energie- und Industrieanlagen) eingeführt. Der CO2-Preis startet bei sehr niedrigen 10 €/t CO2 und steigt bis auf 35 €/t CO2 Euro im Jahr 2025. Aus Sicht der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften startet der Preis viel zu niedrig, um eine Lenkungswirkung zu entfalten. Ab 2026 soll der Preiskorridor für CO2-Emissionen dann zwischen 35 und 60 €/t CO2 liegen. Laut ausführlichen Klimaschutzprogramms wird erwartet, dass die CO2-Bepreisung positive Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen haben wird. Dies könnte eine gute Nachricht für neue genossenschaftliche Nahwärmeprojekte sein.

Im Gegenzug soll die EEG-Umlage sinken


Mithilfe der Einnahmen aus dem CO2-Preis sollen die Stromverbraucher über die Absenkung der EEG-Umlage entlastet werden. Die Absenkung soll im Jahr 2021 mit 0,25 ct/kWh starten und im Jahr 2023 bei 0,625 ct/kWh liegen. Der Zahlungsanspruch gemäß EEG für die Erneuerbaren Energien soll von dieser Maßnahme nicht betroffen sein.

Erneuerbare Energien und Speicher


Der 52-GW-Solardeckel wird gestrichen und Verbesserungen im Bereich Mieterstrom sollen geprüft werden. Die Abschaffung des Solardeckels soll noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Im ausführlichen Papier konkretisierte die Bundesregierung den Bereich der Solarenergie dahingehend, dass bis 2030 die installierte Leistung auf 98 GW ausgebaut werden soll. D.h. im Vergleich zum aktuellen Stand müssen in den kommenden 11 Jahren zusätzliche rund 50 GW Solarenergie installiert werden. Infolgedessen ist die jetzige im EEG festgelegte jährliche Zubaumenge rund 2 GW zu niedrig. Falls die zusätzliche Zubaumenge auch im Bereich der Solaranlagen unter 750 kW installierte Leistung landet, gäbe es auch wieder einen größeren wirtschaftlichen Spielraum für genossenschaftliche Solarprojekte. Für Windenergieanlagen an Land soll leider ein Mindestabstand von 1.000 Meter eingeführt werden. Die Bundesländer bekommen jedoch die Möglichkeit innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Abstandsregelung geringere Mindestabstandsregelungen zu erlassen. Sehr bedauerlich ist ferner, dass im konkretisierten Klimaschutzprogramm das ursprüngliche Ausbauziel für Windkraft an Land reduziert wurde, so dass der zukünftige Nettozubau nur bei jährlichen 1,4 bis 1,8 GW liegt. Vor Ort soll die Bürgerenergie und damit die Energiegenossenschaften bei Wind an Land gestärkt werden. Kommunen erhalten zukünftig eine finanzielle Beteiligung am Windbetrieb. Ferner soll ein Regionalisierungsbonus eingeführt werden, damit zukünftig auch wieder mehr Windanlagen in den südlichen Bundesländern einen Zuschlag in den Windausschreibungen erhalten. Zudem sollen verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, damit der Ausbau von Windenergieanlagen wieder ansteigt. Diese Maßnahmen reichen von Genehmigungssituationen verbessern über Planungsverfahren zu beschleunigen. Hierzu hat das Bundeswirtschaftsministerium am 7. Oktober 2019 eine Aufgabeliste zur Stärkung des Ausbaus der Windenergie an Land veröffentlicht. Speicher sollen von bestehenden Umlagen befreit werden und den Letztverbraucherstatus erhalten. Diese Maßnahmen sollten die Wirtschaftlichkeit von Speichern verbessern, so dass Speicher eher eine weitere Projektkomponente werden könnten.

Verbot von Ölheizungen


Ab 2026 soll es in Deutschland nicht mehr erlaubt sein, neue Ölheizungen einzubauen. Für den Einbau von neuen Heizungen, die Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen oder effiziente hybride Gasheizungen mit einem Anteil von erneuerbaren Energien einbinden, soll es eine Förderung von 40% geben.

Elektromobilität


Die Kaufprämien für E-Autos und die Steuervergünstigungen für E-Dienstwagen sollen verlängert wer-den. Die Kaufprämie soll ferner für Autos unter 40.000 € angehoben werden. Laut ausführlichen Pro-gramms sollen bis 2030 7 bis 10 Mio. E-Fahrzeuge zugelassen sein und bis 2030 1 Mio. Ladepunkte installiert werden. Zur Erreichung des Ziels bei den Ladepunkten sollen die Bundesförderprogramme bis 2025 weiterlaufen. In europarechtlich zugelassenen Ausnahmefällen von regionalem Marktversagen soll auch Verteilnetzbetreibern ermöglich werden, öffentlich zugängliche Ladesäulen zu errichten.

Jährlicher Prüfmechanismus


Jährlich sollen die gesetzlich fixierten Sektor-Minimierungsziele überprüft werden. Insofern die Ziele nicht erreicht werden, soll der jeweilige Sektor / das jeweilige Ministerium Vorschläge vorlegen, wie die Ziele stattdessen erreicht werden können. Dieser Kontrollmechanismus wird im Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetz näher gesetzlich ausgestaltet. Hierzu hat die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften über den Bundesverband Erneuerbare Energien Stellung genommen. Im Rahmen der Stellungnahme wird kritisiert, dass der Kontrollmechanismus im Vergleich zu den Eckpunkten zum Klimaschutzprogramm abgeschwächt wird und die Verpflichtung zur Klimaneutralität bis 2050 wieder gestrichen wurde.

Fazit


Im Großen und Ganzen ist das Klimaschutzprogramm eine herbe Enttäuschung, insbesondere die Einführung von Abstandsregelungen für Wind an Land und die Reduzierung des Windausbauziels. Positiv zu bewerten, sind der Erhalt der EEG-Vergütung, die Streichung des Solardeckels, die Anhebung des Solarausbauziels, die geplanten Verbesserungen für Mieterstrom, die Einführung eines Südbonus, die Umlagenbefreiung und der Letztverbraucherstatus für Speicher. Hierfür hat sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV gemeinsam mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden in den letzten Monaten politisch eingebracht und wird sich nun weiter politisch und fachlich dafür einsetzen, dass diese Vorschläge zeitnah gesetzlich umgesetzt werden.

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