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Einführung des Förderprogramms „Bürgerenergiegesellschaften“ für Windenergie an Land


Lange gefordertes Förderprogramm tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft

22. Dezember 2022


Am 1. Januar 2023 tritt ein neues Förderprogramm in Kraft, das Bürgerenergiegesellschaften bei der Planung neuer Windkraftanlagen unterstützen soll. Bürgerenergiegesellschaften, zu denen auch Energiegenossenschaften zählen können, erhalten demnach eine Förderung von 70% der Planungs- und Genehmigungskosten – bis maximal 200.000 Euro. Nur im Fall einer erfolgreichen Projektumsetzung muss das Geld im Anschluss zurückgezahlt werden.

Antragsberechtigt sind – gemäß der Definition im § 3 EEG 2023 – Bürgerenergiegenossenschaften, die aus mindestens 50 natürlichen Personen bestehen, welche im Umkreis von 50 Kilometern um die geplante Anlage wohnen und 75 % der Stimmanteile besitzen. Die restlichen Anteile dürfen bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen und Gebietskörperschaften liegen, wobei keines der Mitglieder mehr als 10 % der Stimmrechte halten darf. Die Anträge sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen. Auf der Internetseite des BAFA finden Sie Hinweise und Merkblätter zur Antragsstellung und zu den förderfähigen Kosten.

Hintergrund dieses Programms sind die enormen Kosten, die von einer Bürgerenergiegesellschaft bereits in der Vorplanung eines Projekts, u.a. für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen und staatlich geforderten Gutachten geleistet werden müssen, bevor die Realisierung des Projekts feststeht. Durch das Förderprogramm werden zusätzliche Installationen im Bereich Windkraft zwischen 150 und 200 Megawatt erwartet. Damit wird ein wichtiger Beitrag zu den ambitionierten Ausbauzielen der erneuerbaren Energien erreicht.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften setzt sich gemeinsam mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden schon seit Jahren für die Einführung dieses Förderprogramms ein. Wir begrüßen daher diese Entwicklung sehr. Zugleich möchten wir unsere Forderung unterstreichen, dass das Förderprogramm auf Solarprojekte erweitert wird und die Anforderungen für die Antragsberechtigung (Vorliegen einer Bürgerenergiegesellschaft gemäß EEG 2023) gesenkt werden. Hierfür werden wir uns weiterhin einsetzen.


Genauere Informationen finden Sie in der Richtlinie.

Ihren Antrag können Sie hier stellen.

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