Energiegenossenschaften berücksichtigen
Jeder Mitgliedsstaat muss einen Bericht über seine nationale Energie- und Klimapolitik der letzten zehn Jahre bis Ende 2019 bei der Europäischen Kommission vorlegen. Hierzu fand eine Konsultation zum deutschen Nationalen Energie- und Klimaplan statt. Im Rahmen der Konsultation gab die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV in Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden Ende Juli 2019 eine Stellungnahme ab.
Schwerpunkte der Stellungnahme waren der Hinweis auf die große Bedeutung der Energiegenossenschaften, z.B. im Bereich der CO2-Einsparungen, die bisherige fehlende Berücksichtigung der Energiegenossenschaften im Entwurf des Energie- und Klimaplans bzw. eine Darstellung der Maßnahmen, wie z.B. eine sicheres Investitionsklima für Energiegenossenschaften, damit diese auch weiterhin unternehmerisch an der deutschen Energiewende partizipieren und ihren Teil zu den deutschen Klimazielen beitragen können.
Die vollständige Stellungnahme:
Besonderheiten von mitgliederorientierten Unternehmen müssen berücksichtigt werden
MehrNachjustierung bei Bürgerbeteiligung und Energy Sharing notwendig
MehrBerücksichtigung kleiner Strommarktakteure notwendig
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