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Energiepreisbremsen verlängert


Der Deutsche Bundestag hat eine Verlängerung der Preisbremsen bis März 2024 beschlossen.

16. November 2023


Der Deutsche Bundestag hatte am 15. Dezember 2022 die Gesetzesentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse verabschiedet. Die Entlastungen gelten seit März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für große industrielle Gasverbraucher begannen die Auszahlung bereits im Januar. Die Preisbremsen sollten Ende 2023 enden. Nun wurden sie noch einmal bis Ende März 2024 verlängert. Die EU-Kommission hat die Verlängerung beihilferechtlich genehmigt.

Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Regelungen sehen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden und nicht mehr über diese Grenzen hinaus steigen. Die Finanzierung erfolgt aus dem neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Die Preisbremsen schützen alle Haushalte und Unternehmen, genauso wie etwa Krankenhäuser, Pflegeheime oder soziale und kulturelle Einrichtungen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist wichtig: Wie schon bei der Dezember-Soforthilfe müssen sie selbst nichts tun, um entlastet zu werden. Damit liegt die Abwicklung der Erstattungen bei den Versorgungsunternehmen. Gerade für kleine und mittlere Energieversorgungsunternehmen wird die praktische Umsetzung der komplexen Gesetzesentwürfe eine Herausforderung. Darauf hat die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften bereits in ihrer Stellungnahme zu den Entwürfen der Strompreisbremse und der Pressemitteilung zum geplanten „Rettungsschirm für Stadtwerke“ hingewiesen.


Unsere Position zum Strompreisbremsegesetz finden Sie unter: https://www.dgrv.de/news/strompreisbremse-und-zufallserloesabschoepfung/

Weitere Informationen zur Umsetzung zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz finden Sie unter: https://www.dgrv.de/news/gas-und-waermepreisbremse/

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