Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzesentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse verabschiedet. Die Entlastungen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für große industrielle Gasverbraucher beginnt die Auszahlung bereits im Januar.
Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Regelungen sehen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden und nicht mehr über diese Grenzen hinaus steigen. Die Finanzierung erfolgt aus dem neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Die Preisbremsen schützen alle Haushalte und Unternehmen, genauso wie etwa Krankenhäuser, Pflegeheime oder soziale und kulturelle Einrichtungen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist wichtig: Wie schon bei der Dezember-Soforthilfe müssen sie selbst nichts tun, um entlastet zu werden. Damit liegt die Abwicklung der Erstattungen bei den Versorgungsunternehmen. Gerade für kleine und mittlere Energieversorgungsunternehmen wird die praktische Umsetzung der komplexen Gesetzesentwürfe eine Herausforderung. Darauf hat die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften bereits in ihrer Stellungnahme zu den Entwürfen der Strompreisbremse und der Pressemitteilung zum geplanten „Rettungsschirm für Stadtwerke“ hingewiesen.
Unsere Position zum Strompreisbremsegesetz finden Sie unter: https://www.dgrv.de/news/strompreisbremse-und-zufallserloesabschoepfung/
Unsere Position zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz finden Sie unter: https://www.dgrv.de/news/gas-und-waermepreisbremse/
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