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Strompreisbremse mittelstandsfreundlich gestalten


Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften begrüßt die Entlastung der Verbraucher:innen und die Abschöpfung bei Übergewinnen. Allerdings ist die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Lösung für kleine und mittlere Energieunternehmen zu komplex und gefährdet damit Investitionen in erneuerbare Energien.

23. November 2022


Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat am gestrigen 22. November einen 150-seitigen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Entlastung der Verbraucher:innen und zur Abschöpfung von Übergewinnen verschickt. Das aktuelle Papier sieht eine Deckelung der Strompreise ab Januar 2023 vor, die rückwirkend im März erstattet werden sollen. Finanziert werden soll diese durch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen der stromerzeugenden Unternehmen.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften begrüßt in ihrer Stellungnahme die schnelle Umsetzung der für Verbraucher:innen dringend notwendigen Entlastungen. Ebenfalls positiv bewerten wir den Verzicht auf eine Abschöpfung der Übergewinne bei Anlagen unter einem Megawatt, da sonst der bürokratische Aufwand für kleine und mittlere Anlagen zu groß wäre.

Leider enthält der Entwurf komplexe und bürokratisch überbordende Abschöpfungs- und Entlastungsmechanismen. Dies stellt insbesondere für kleine und mittelständische Energieerzeuger:innen und Energieversorger:innen eine große Mehrbelastung dar. Zudem lassen die aktuellen Pläne noch viele Fragen offen. Das betrifft besonders Anlagen mit direkten Stromlieferverträgen und technologiespezifischen Referenzerlösen. Hier muss es noch Nachbesserungen geben. Andernfalls gefährdet die Unsicherheit bei zukünftigen Investitionen den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien, der für eine Unabhängigkeit von externen Energiequellen sorgen kann.

Eine steuerliche Abschöpfung der Übergewinne könnte im Gegensatz zur vorgeschlagenen Lösung die Komplexität und die Unsicherheit reduzieren und ist dieser daher vorzuziehen. Zudem würden hierdurch auch steigende Kosten berücksichtigt, die bei einer Erlösabschöpfung fehlen.


Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Auch sei in diesem Zusammenhang noch einmal auf unsere Mitteilung zur schwierigen Situation der genossenschaftlichen Energieversorgungsunternehmen hingewiesen.

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