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Entschädigung bei EinsMan-Maßnahmen



Seit dem 1. Januar 2020 haben alle Anlagenbetreiber, die von Einspeisemanagementmaßnahmen betroffen sind, wieder Anspruch auf 100% Entschädigung. Hintergrund ist die Elektrizitätsbinnenmarktverordnung, die seit dem 1. Januar 2020 direkt deutsches Recht geworden ist.

Nähere Informationen finden Sie hier.

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