Zertifizierungspaket finalisiert: Anlagenzertifikat für PV-Anlagen erst ab 500 kW installierter Leistung und 270 kW Einspeiseleistung
Seit 17. Mai 2024 gelten die neuen Schwellenwerte für den Nachweis eines Anlagenzertifikats. Als Teil eines Zertifizierungspakets wurden dafür am Tag nach Inkrafttreten des Solarpakets drei fehlende Verordnungen veröffentlicht. Dabei handelt es sich um zwei Änderungen der Elektronischen-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) sowie deren Ergänzung durch die Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV). Die Verzögerungen bei der Verabschiedung des Solarpakets wirkten sich auch auf das Inkrafttreten neuen Ausnahmeregelungen aus.
Anlagenzertifikate müssen nun erst für Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von 500 Kilowatt und einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist der Anschluss der Anlagen nun an allen Spannungsebenen möglich. In der Vergangenheit galt die Ausnahme nur für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 135 Kilowatt. Besonders für Betreibende mit einem hohen Eigenverbrauch, beispielsweise auf Gewerbedächern ist die Änderung relevant und reduziert bürokratischen Aufwand und Kosten. Unter dem genannten Schwellenwerten ist der Nachweis von Einheiten- und Komponentenzertifikaten ausreichend. Dafür sieht das Gesetz den Aufbau eines zentralen Online-Registers vor. In dieses tragen die Herstellenden der Komponenten alle notwendigen technischen Daten ein. Die Informationen können anschließend von den Netzbetreibern abgerufen werden, sodass für Anlagenbetreibende die Angabe des verbauten Wechselrichters und der Komponenten ausreicht. Dies ist ein großer Schritt in Richtung eines unkomplizierten und massentauglichen Zertifizierungsverfahrens.
Das Online-Register finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Zertifizierungspaket finden Sie auf der Seite des BMWK.
Nutzung ist ab 1. Februar 2025 verpflichtend
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