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Erstellung von Bilanzen


Zusätzliche Angaben belasten Energiegenossenschaften

2. Oktober 2019


Die genossenschaftlichen Regionalverbände haben in Zusammenarbeit mit der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV am 2. Oktober gegenüber der Bundesnetzagentur eine Stellungnahme zur Festlegung von Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern im Bereich Strom und Gas abgegeben.In der Stellungnahme wiesen die Verbände im Interesse der rund 60 genossenschaftlichen Energieversorgungsunternehmen bzw. Verteilnetzbetreiber in Deutschland darauf hin, dass diese Energiegenossenschaften zusätzliche Bestimmungen und Daten bezogen auf  die Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung beachten bzw. aufbereiten, dokumentieren und nachzuweisen sollen. Insgesamt führen derartige zusätzlichen Aufgaben bzw. Angaben zu einer erheblichen Zeit- und Kostenbelastung für genossenschaftliche Energieversorgungsunternehmen bzw. Verteilnetzbetreiber. Aus diesem Gründen sollte auf bestimmte Angaben verzichtet werden.
Die vollständige Stellungnahme für die Festlegung im Bereich Strom finden Sie und im Bereich Gas

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