Ausschreibungen schließen Energiegenossenschaften aus
Am 19. Juli gab die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV in Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden im Rahmen der Konsultation zu den europäischen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien eine Stellungnahme ab. In der Stellungnahme kritisierten die genossenschaftlichen Verbände vor allem, dass die durch die Beihilfeleitlinien vorgeschriebenen Ausschreibungen in Deutschland dazu geführt haben, dass Energiegenossenschaften vom Markt der Windenergie an Land und der großen Solaranlagen ausgeschlossen wurden.
Ferner wiesen die Verbände darauf hin, dass Energiegenossenschaften ein gesichertes Investitionsklima, z.B. in der Form einer gesetzlichen Vergütung, brauchen, um weiterhin zum Erreichen der nationalen und europäischen Klima- und Erneuerbare-Energien-Ziele beizutragen. Um dies zu gewährleisten, beinhaltet die Stellungnahme verschiedene Vorschläge wie z.B. die Erhöhung der de-minimis Grenzen für gesetzliche Vergütungen, Marktprämien und Ausschreibungen.
Weitere Kritikpunkte und Vorschläge finden Sie in der ausführlichen Stellungnahme:
Besonderheiten von mitgliederorientierten Unternehmen müssen berücksichtigt werden
MehrNachjustierung bei Bürgerbeteiligung und Energy Sharing notwendig
MehrBerücksichtigung kleiner Strommarktakteure notwendig
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