Rechtliche Verankerung von Energiegenossenschaften
Die Gesetzesnovelle „Saubere Energie für alle Europäer“ und damit auch die für die Energiegenossenschaften bedeutende Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie (E-RL) und -Verordnung wurde zum 18. Dezember 2018 politisch abgeschlossen. Die E-RL muss bis 31. Dezember 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung gilt hingegen ab 1. Januar 2020 unmittelbar im deutschen Recht.
Höchst erfreulich ist, dass auch in der E-RL die Energiegenossenschaften über die Legaldefinition Bürgerenergie-Gemeinschaften zukünftig rechtlich verankert sind (Art. 2 Nr. 7 E-RL). Die wichtigste Regelung in der E-RL für Energiegenossenschaften ist das Recht innerhalb der Bürgerenergie-Gemeinschaft durch die Mitglieder oder Gesellschafter, den Strom aus gemeinschaftlichen Anlagen auch über das öffentliche Netz nutzen zu können (Art. 16 Abs. 2a. (e) E-RL). Damit wird die genossenschaftliche Mitgliederversorgung im europäischen Recht neu geregelt und gestärkt.
Außerdem ist sehr positiv zu bewerten, dass die Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung zukünftig eine Bagatellgrenze beim Einspeisevorrang und der Bilanzkreisverantwortung für kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen (für Anlagen kleiner 400kW, ab 2026 für Anlagen kleiner 200kW) vorsieht. (Solar-)Anlagenprojekte dieser Größe werden häufig von Energiegenossenschaften umgesetzt, so dass diese direkt von der Bagatellgrenze profitieren können.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV wird nun gemeinsam mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden die Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie und insbesondere der Regelung zur Mitgliederversorgung in nationales Recht politisch und fachlich im Interesse der Energiegenossenschaften begleiten.
Welche energiegenossenschaftlich relevanten Gesetzesvorhaben sind betroffen?
MehrEinführung von Beschleunigungsgebieten und vereinfachte Genehmigungsverfahren für Windenergie, Solarstrom und Speicher
MehrNegative Auswirkungen für Energiegenossenschaften durch Absenkung der Direktvermarktungsgrenze und Förderstopp
Mehr