Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV und der genossenschaftlichen Regionalverbände
Zum 1. Januar 2022 sollen die neuen europäischen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien in Kraft treten. Diese Regelungen sind u.a. für das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Förderung von Erneuerbaren-Energien-Projekten von größter Bedeutung, weil sie den Rahmen für zukünftige Förderungsregelungen festlegen. So läuft seit letztem Jahr ein Novellierungsprozess der europäischen Generaldirektion Wettbewerb für die neuen Leitlinien.
Im Rahmen dessen fand ein Konsultationsverfahren statt. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV und die genossenschaftlichen Regionalverbände gaben eine Stellungnahme ab. Außerdem berichteten sie über die deutschen Förderbedingungen für Energiegenossenschaften. Ferner unterbreitete die Bundesgeschäftsstelle diverse Vorschläge, wie die neuen Beihilferegelungen ausgestaltet sein sollten. Diese umfassten den Erhalt bzw. die Anhebung der De-minimis-Grenzen für Ausschreibungen, Marktprämien und Vergütungen. Außerdem sollte der Rechtsrahmen für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, den die Mitgliedsstaaten für deren geschäftliche Tätigkeiten schaffen sollen, nicht als Beihilfe gelten.
Die Stellungnahme finden Sie hier.
Nachjustierung bei Bürgerbeteiligung und Energy Sharing notwendig
MehrBerücksichtigung kleiner Strommarktakteure notwendig
MehrBesonderheiten von mitgliederorientierten Unternehmen müssen berücksichtigt werden
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