150 Teilnehmer informierten sich über die Auswirkungen der EEG-Novelle 2021 auf Energiegenossenschaften.
Am 21. Januar 2021 informierte unsere Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften mit einem kostenloses Webseminar über das zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene neue EEG-2021. Unter den 150 Teilnehmern waren Energiegenossenschaften bzw. energieinteressierte Genossenschaften, die Mitglied in den genossenschaftlichen Regionalverbänden und/oder dem LaNEG Hessen sind.
Die Referenten René Groß (Leiter Politik und Recht bei der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften) und Stefan Brinkmann (Vorstand der iNeG IngenieurNetzwerk Energie eG) stellten die neuen Regelungen im EEG-2021 vor und gaben eine Einschätzung ab, wie die Änderungen in der (energie-)genossenschaftlichen Praxis wirken werden. Im Fokus standen dabei Fragen um die Absenkung der Ausschreibungsgrenze für Solarstromdachanlagen, direkte Stromversorgungsmöglichkeiten wie das Mieterstrommodell und weitere Ausnahme-Regelungen.
Die Veranstaltung wurde gemeinsam mit dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband, Genossenschaftsverband Bayern, Genossenschaftsverband – Verband der Regionen, Genossenschaftsverband Weser-Ems und Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen durchgeführt.
Einen Mitschnitt der Präsentation sowie die Folien finden Sie in Kürze in unserem Mitgliederbereich: intern.dgrv.de
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