Gesetzgebungsverfahren zur Beschleunigung abgeschlossen
Am 12. April 2019 hat der Bundesrat seine Entschließung zum Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG 2.0) gefasst. Damit kann das Gesetz zeitnah in Kraft treten. Das Gesetz enthält u.a. Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die wichtigsten Änderungen sind die Überführung der Einspeisemanagementregelungen aus dem EEG ins EnWG, wobei es inhaltlich kaum Veränderungen gibt. Ferner wurde eine Gesetzeslücke geheilt, so dass die EEG-Vergütung auch für Solaranlagen, die zwischen dem 21. Dezember 2018 und dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, erhalten bleibt (§ 100 Abs. 11 EEG 2017). Hierfür hatte sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundestag im Gesetzgebungsprozess eingesetzt.
Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften setzt sich auf dem PV-Gipfel für die wichtigen Themen der Energiegenossenschaften ein
MehrBundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften vertritt die Interessen der Energiegenossenschaften bei einem Parlamentarischen Abend über die Zukunft von Biogasanlagen
MehrBundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften begrüßt viele Maßnahmen, vermisst aber zentrale Themen wie Energy Sharing
Mehr