Um das riesige Potenzial für Solarstromanlagen auf Mehrfamilienhäusern zu erschließen, muss das Mieterstrommodell vereinfacht werden.
Bürger:innen engagieren sich weiter ehrenamtlich, etwa in Energiegenossenschaften, um Solarstromanlagen gemeinschaftlich auf Mehrfamilienhäusern zu betreiben und den Strom auch vor Ort zu nutzen. Neben anderen Modellen setzen viele auf den Mieterstrom. Beim Mieterstrom beliefern Anlagenbetreiber:innen die Mieter:innen oder Wohnungseigentümer:innen eines Objekts mit Strom aus der lokalen Dachanlage. Anlagenbetreiber:innen treten hierbei als vollwertiges Energieversorgungsunternehmen auf, indem sie auch den nicht in der Anlage erzeugten Strom liefern und dabei allen Pflichten unterliegen, denen auch andere „herkömmliche“ Energieversorger unterworfen sind. Häufig nehmen Anlagenbetreiber:innen hierbei eine Förderung in Höhe des sogenannten Mieterstromzuschlages in Anspruch, welcher im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt wird.
Ziel des von der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften gemeinsam mit anderen Verbänden veröffentlichten Positionspapiers ist es, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Förderung ohne die bisher bestehenden Hürden von möglichst vielen Mehrparteienhausbewohner:innen in Anspruch genommen werden kann.
Das gemeinsame Positionspapier zum Download finden Sie hier.
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