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Erleichterungen bei Anlagenzertifikaten vom Kabinett beschlossen


Vereinfachter Anschlussprozess für PV-Dachanlagen und digitales Register zur Beschleunigung von Netzanschlüssen im Rahmen vom Solarpaket I

13. September 2023


Das Bundeskabinett einigte sich in den Verhandlungen zum kommenden Solarpaket I auf weitere auch Energiegenossenschaften betreffende Erleichterungen für den Ausbau von Photovoltaik (PV): In Zukunft soll für kleine und mittlere PV-Anlagen kein Anlagenzertifikat mehr für den Netzanschluss nötig sein. Ein vereinfachter Nachweis anhand der Einheiten- und Komponenteninformationen des Herstellers soll ausreichend sein. Alle notwendigen Herstellerzertifikate sollen digitalisiert und über ein zentrales Online-Register einsehbar werden.

Geänderte Zertifizierungspflicht


Die Ausnahmeregelungen gelten für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 500 Kilowatt (kW). Die Leistung, die in das Netz eingespeist wird, darf 270 kW nicht überschreiten – der restliche erzeugte Strom kann aber direkt vor Ort verbraucht werden. Damit wird die Regelung besonders für gewerblich genutzte Dachflächen relevant. Während es bereits in der Vergangenheit Ausnahmen bei der Zertifizierung kleinerer PV-Anlagen auf der untersten Spannungsebene gab, wird dies mit der Verordnung auch auf die höheren Spannungsebenen ausgeweitet. Damit die vereinfachten Zertifizierungsanforderungen für Anlagen bis 500 kW installierter Leistung schnellstmöglich in Kraft treten können, ohne dabei die Stabilität des Stromnetzes zu gefährden, werden zeitnah die Technischen Anschlussregelungen (TAR) überarbeitet. Vorübergehend soll weiter eine Reihe zusätzlicher materieller technischer Anforderungen bestehen bleiben. Mit dem entsprechenden Kabinettsbeschluss zur Anpassung der Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) wird im November gerechnet.

Neues Online-Register


Mithilfe eines Online-Registers soll der Prozess zum Netzanschluss standardisiert werden. Bisher muss für jede neue Anlage eine Vielzahl an Informationen zwischen Netzbetreibenden, Anlagenbetreibenden und anderen Parteien ausgetauscht werden. Die Daten werden anschließend in eigenen dezentralen Datenbanken hinterlegt. Künftig müssen die Herstellenden die Zertifikate ihrer Einheiten und der Komponenten in einem zentralen Register eintragen. Anlagenbetreibende müssen somit schlichtweg nur noch die Zertifikatsnummer ihrer Anlage mitteilen und die Daten können durch die Netzbetreibenden online eingesehen werden. Durch dieses Register wird der Grundstein für einen digitalisierten, einfach verständlichen und massentauglichen Prozess gelegt, über den sich die beteiligten Akteure verlässliche Daten beschaffen können.

Umsetzung langjähriger Forderungen


Die Regelungen sollen im Rahmen des Solarpaket I in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingefügt und durch die Elektronische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) konkretisiert werden. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV setzt sich bereits seit längerem dafür ein, die Anforderungen an die Zertifizierung kleiner und mittelgroßer Anlagen zu senken und so die Inbetriebnahme zu beschleunigen und Kosten zu sparen. Auch in Zukunft werden wir uns weiter dafür einsetzen, den vereinfachten Netzanschluss für Anlagen bis zu einer installierten Leistung von einem Megawatt auszuweiten.


Weitere Informationen zur Beschleunigung von Netzanschlüssen für Erneuerbare-Energien-Anlagen finden Sie hier.

Die Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften finden Sie hier.

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