Neue Bundesimmissionsschutzverordnung
Am 20. Juni 2019 ist die neue Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) in Kraft getreten. In der Verordnung werden u.a. neue Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen zwischen 1 und 50 MW festgelegt.
Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses hatte sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV in Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden für die Nahwärmegenossenschaften eingesetzt und z.B. verhindert, dass die Feuerungsanlagen in den genossenschaftlichen Nahwärmenetzen dieselben Emissionsgrenzwerte wie große Feuerungsanlagen einhalten müssen.
Nähere Informationen zu den Inhalten der 44. BImSchV finden Sie hier.
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