Newsroom / News und Positionen / Energie / News

Netzentgeltreform: Bundesnetzagentur präsentiert Eckpunktepapier


Vorschlag der Bundesnetzagentur zur gerechten Verteilung von Netzentgelten

1. Dezember 2023


Die Bundesnetzagentur hat kürzlich ein Eckpunktepapier vorgestellt, das sich mit der Verteilung der Netzkosten befasst. Hintergrund ist die unterschiedliche Verteilung von Mehrkosten in Deutschland, von denen vor allem die Regionen betroffen sind, die beim Ausbau der erneuerbaren Energien weit vorne sind. Beispielhaft sind hier die Windkraftanlagen im Norden Deutschlands und die PV-Freiflächenanlagen in den ländlichen Gebieten zu nennen. Die Netzkosten werden durch die Endverbrauchenden des Stroms refinanziert, was zu einer Differenz von bis zu 10 Cent/kWh bei den Netzentgelten führt. Es gibt starke Unterschiede zwischen den Bundesländern, aber auch innerhalb der Bundesländer, wie zum Beispiel in Bayern oder Baden-Württemberg. Da die Investitionen in den Netzausbau allen zugutekommen, besteht Einigkeit darüber, dass das bestehende System angepasst werden muss.

Um die Netzbetreibenden bei hohen Netzausbaukosten zu entlasten, ist ein dreistufiges Modell vorgesehen. Anhand von Kennzahlen wird in einem ersten Schritt ermittelt, ob der oder die Netzbetreibende von übermäßigen Kosten betroffen ist. Im zweiten Schritt wird abgeglichen, ob diese Belastung über einem Schwellenwert liegt. Ist das der Fall, wird in einem dritten Schritt die Umwälzungshöhe berechnet, sodass die betroffenen Netzbetreibenden einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Mehrbelastung wird bundesweit umverteilt, wodurch die Netzentgelte in betroffenen Regionen sinken.

Ein durchschnittlicher Haushalt soll dadurch bis zu 120 Euro pro Jahr sparen können. Vor allem Schleswig-Holstein und Brandenburg werden von dieser Entlastung profitieren, aber auch Teile von Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Die Mehrkosten werden dabei solidarisch auf ganz Deutschland verteilt. Als Mechanismus für die Umwälzung wird die Umlage nach § 19 StromNEV gewählt. Diese bildet schon jetzt einen Bestandteil des Strompreises, um entgangene Erlöse auszugleichen, die den Netzbetreibenden durch Kundinnen und Kunden mit verringerten Netzentgelten entstehen. Die Kosten werden dadurch von aktuell 0,4 Cent/kWh auf 0,64 Cent/kWh steigen. Für einen durchschnittlichen Haushalt bedeutet dies eine überschaubare Erhöhung von 8,40 Euro pro Jahr.

Sobald die BNetzA offiziell die Zuständigkeit übertragen bekommt, wird der Vorschlag mit Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft diskutiert. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV wird den Prozess mit begleiten und sich für die Belange der genossenschaftlichen Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreibenden einsetzen. Überdies engagiert sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften zusammen mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden schon seit Jahren für einheitliche Verteilnetzentgelte auf Kundenseite.


Das Eckpunktepapier – Festlegungen zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien finden Sie hier.

Folgende Beiträge aus unserem Newsroom könnten Sie auch interessieren:


News

Solarpaket I verabschiedet

Neue Regelungen sollen den Bau und Betrieb von Solarstromanlagen deutlich vereinfachen und entbürokratisieren

Mehr
News

Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende – So war es 2024

Nachbericht zur traditionsreichen Veranstaltung der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV

Mehr
News

Europawahl 2024

Förderliche Rahmenbedingungen für Energiegenossenschaften schaffen

Mehr