Bundesnetzagentur ergänzt Bedingungen für Projekte auf Grünland und auf entwässerten Moorböden
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 1. Juli 2023 die Anforderungen an besondere Solaranlagen auf Grünland und auf Moorböden, die zuvor entwässert und landwirtschaftlich genutzt wurden und nun dauerhaft wiedervernässt werden. Für Energiegenossenschaften in landwirtschaftlich genutzten und moorreichen Gebieten liefert die neue Festlegung den erforderlichen Rechtsrahmen für eine effektive Nutzung dieser Flächen.
Für besondere Solaranlagen auf wiedervernässten Moorböden bestimmt die Festlegung die bei der dauerhaften Wiedervernässung zu erreichenden Mindestwasserstände. Es wird zudem geregelt, dass die Errichtung der besonderen Solaranlagen noch auf entwässertem Grund erfolgen kann. Die Festlegung regelt weiterhin, dass eine standortangepasste nasse landwirtschaftliche Nutzung der wiedervernässten Moorböden zulässig ist. Darüber hinaus werden Nachweisverpflichtungen hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs sowie der Wiedervernässung festgelegt.
Die Festlegung sowie weitere Informationen zu Anforderungen für besondere Solaranlagen finden sich auf der Website der Bundesnetzagentur.
Nutzung ist ab 1. Februar 2025 verpflichtend
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