Newsroom / News und Positionen / Energie / Praxishinweis

Neuerungen für Photovoltaik im Steuerrecht


Neue Steuersparentwicklungen

6. Oktober 2023


Mit drei Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) weitere Erläuterungen zum und Erleichterungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bekannt gegeben. Zum einen muss eine PV-Anlage bis 30 kWp unter gewissen Umständen nicht mehr beim Finanzamt gemeldet werden. Ferner veröffentlichte das BMF weitere Erläuterungen dazu, wie die Einkommenssteuerbefreiung beim Betrieb von PV-Anlagen und der Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer beim Kauf von PV-Anlagen und -Speichern, die Ende 2022 eingeführt wurden, zu handhaben sind.

Außerdem hat das BMF bekannt gegeben, dass die Umsatzsteuervorteil beim Kauf von PV-Anlagen und Speichern dauerhaft bestand hat.


Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.

Folgende Beiträge aus unserem Newsroom könnten Sie auch interessieren:


Praxishinweis

Neues zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate „ZEREZ“

Nutzung ist ab 1. Februar 2025 verpflichtend

Mehr
Praxishinweis

Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein

Landesrichtlinie zu Bürgschaften und Garantien für klimaneutrale Wärmenetze in Schleswig-Holstein

Mehr
Praxishinweis

EU-Verordnung AFIR

Neuer Rechtsrahmen für Ladeinfrastruktur betrifft Genossenschaften nur in geringem Ausmaß

Mehr