Neue Steuersparentwicklungen
Mit drei Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) weitere Erläuterungen zum und Erleichterungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bekannt gegeben. Zum einen muss eine PV-Anlage bis 30 kWp unter gewissen Umständen nicht mehr beim Finanzamt gemeldet werden. Ferner veröffentlichte das BMF weitere Erläuterungen dazu, wie die Einkommenssteuerbefreiung beim Betrieb von PV-Anlagen und der Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer beim Kauf von PV-Anlagen und -Speichern, die Ende 2022 eingeführt wurden, zu handhaben sind.
Außerdem hat das BMF bekannt gegeben, dass die Umsatzsteuervorteil beim Kauf von PV-Anlagen und Speichern dauerhaft bestand hat.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Nutzung ist ab 1. Februar 2025 verpflichtend
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