Besonderheiten von mitgliederorientierten Unternehmen müssen berücksichtigt werden
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Referentenentwurf zur Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vorgelegt. Die AVBFernwärmeV enthält neben dem allgemeinen Zivilrecht die wesentlichen Bestimmungen für das Verhältnis zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen und ihren Kund:innen. Der Entwurf beinhaltet insbesondere Regelungen zur Stärkung der Verbraucher:innenrechte und Transparenz, zur Stabilisierung des wirtschaftlichen Rahmens für einen effizienten Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze sowie zur Anpassung an die fortschreitende Digitalisierung.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hatte bereits zum ersten Referentenentwurf im August 2024 eine Stellungnahme in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Nun folgt eine weitere Stellungnahme zu dem überarbeiteten Entwurf. Darin fordern wir bei der Novellierung die besondere Rolle mitgliederorientierter Unternehmen durch den Fokus auf den wichtigen Verbraucher:innenschutz nicht zu übersehen. Insbesondere die mittlerweile mehr als 200 genossenschaftlichen Wärmenetze sollten nicht durch zu enge Regelungen, die auf große Versorgungsunternehmen abzielen, überfordert werden.
Unsere Stellungnahme enthält daher folgende Punkte:
1.) Berücksichtigung von Besonderheiten mitgliederorientierter Unternehmen wie eingetragenen Genossenschaften
2.) Anpassung der Definition der Kleinstnetze
3.) Einführung von Erneuerbare-Wärme-Gemeinschaften
4.) Berücksichtigung technischer und baulicher Herausforderungen
5.) Anpassungen der vorgeschlagenen Regelungen für Preisänderungsklauseln
Die Stellungnahme des DGRV zum Referentenentwurf vom 28.11.2024 zur Novelle der AVBFernwärmeV finden Sie hier.
Die Stellungnahme des DGRV zum Referentenentwurf vom 25.07.2024 zur Novelle der AVBFernwärmeV finden Sie hier.
Den Referentenentwurf des BMWK zur Novelle der AVBFernwärmeV vom 25.07.2024 finden Sie hier.
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