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Novelle der AVBFernwärmeV


Besonderheiten von mitgliederorientierten Unternehmen müssen berücksichtigt werden

20. August 2024


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Referentenentwurf zur Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vorgelegt. Die AVBFernwärmeV enthält neben dem allgemeinen Zivilrecht die wesentlichen Bestimmungen für das Verhältnis zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen und ihren Kund:innen. Der Entwurf beinhaltet insbesondere Regelungen zur Stärkung der Verbraucher:innenrechte und Transparenz, zur Stabilisierung des wirtschaftlichen Rahmens für einen effizienten Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze sowie zur Anpassung an die fortschreitende Digitalisierung.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV fordert in ihrer Stellungnahme, bei der Novellierung die besondere Rolle mitgliederorientierter Unternehmen durch den Fokus auf den wichtigen Verbraucher:innenschutz nicht zu übersehen. Insbesondere die mittlerweile mehr als 200 genossenschaftlichen Wärmenetze sollten nicht durch zu enge Regelungen, die auf große Versorgungsunternehmen abzielen, überfordert werden.

Unsere Stellungnahme enthält daher folgende Punkte:

1.) Berücksichtigung von Besonderheiten mitgliederorientierter Unternehmen wie eingetragenen Genossenschaften

2.) Anpassung der Definition der Kleinstnetze

3.) Einführung von Erneuerbare-Wärme-Gemeinschaften

4.) Berücksichtigung technischer und baulicher Herausforderungen


Den Referentenentwurf des BMWK zur Novelle der AVBFernwärmeV finden Sie hier.

Die Stellungnahme des DGRV zur Novelle der AVBFernwärmeV finden Sie hier.

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