Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften begrüßt viele Maßnahmen, vermisst aber zentrale Themen wie Energy Sharing
Am 10. März 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Photovoltaik (PV)-Strategie und gab allen Agierenden bis zum 24. März 2023 Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV und die genossenschaftlichen Regionalverbänden begrüßten in ihrer Stellungnahme zur PV-Strategie viele Maßnahmen im Entwurf, sahen aber auch einige Leerstellen mit Blick auf Energiegenossenschaften.
Um den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen, hat das BMWK für elf Handlungsfelder konkrete Maßnahmen erarbeitet. Darunter befinden sich Klarstellungen für PV-Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten und Erleichterungen im Baugesetzbuch sowie die Stärkung von Agri- Photovoltaikanlagen, um Freiflächenanlagen stärker ausbauen.
Für die Förderung von PV-Dachanlagen enthält die PV-Strategie eine Anpassung der Direktvermarktungspflicht sowie die Förderung von Dachannlagen auf Gebäuden im Außenbereich. Um Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zu vereinfachen, hält die PV-Strategie als Maßnahmen unter anderem eine Erweiterung der Eigenverbrauchsvorteile bereit.
Um die Anschlüsse von PV-Anlagen an das Stromnetz zu beschleunigen, umfassen die Maßnahmen eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen bei PV-Freiflächenanlagen und bei den PV-Dachanlagen eine verkürzte Frist für den Zählertausch.
All diese geplanten Schritte unterstützen wir, weisen aber gleichzeitig auf notwendige Nachbesserungen hin. Die wichtigsten fehlenden Punkte für Energiegenossenschaften sind insbesondere das Energy Sharing und eine echte Bürgerbeteiligung bei PV-Projekten über einem Megawatt (MW). Zudem ist die Vergütung bei der Überschusseinspeisung bei geringem Vor-Ort-Stromverbrauch zu niedrig.
In den kommenden Wochen wird das BMWK die PV-Strategie überarbeiten und im Mai 2023 auf einem zweiten PV-Gipfel die finale Strategie vorstellen. Die entsprechenden Maßnahmen sollen danach in zwei Gesetzespaketen nacheinander umgesetzt werden (Solarpaket I und II).
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