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Redispatch 2.0


Neue Pflichten für Anlagenbetreiber

2. Juni 2021


Durch die Einführung des Redispatch 2.0 zum 1. Oktober 2021 ergeben Sich neue Pflichten für Betreiber von Anlagen ab 100 KW, die dieser selbst übernehmen muss oder an Dritte wie z.B. den eigenen Direktvermarkter übertragen kann.

Hintergrund des Redispatch ist, Engpässe im Stromnetz zu vermeiden. Im Falle eines Netzengpasses werden Kraftwerke angewiesen, ihre Einspeisungen zu drosseln oder zu erhöhen. Im Rahmen des Redispatch 1.0 waren bisher nur konventionelle Kraftwerke ab 10.000 kW installierter Leistung betroffen. Durch die Einführung des Redispatch 2.0 ab dem 1. Oktober 2021 sind jetzt zusätzlich auch folgende Anlagen betroffen:

  • EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab 100 kW
  • Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind 
  • Speicher ab 100 kW

Ab dem 1. Oktober 2021 müssen Verteilernetzbetreiber (VNB) mit einem Tag Vorlauf vorhersagen, ob es in Ihrem Netz zu einem Engpass kommen. Zudem müssen sie die Erzeugungsanlagen bestimmen, für welche eine Anpassung der Stromproduktion nötig ist, damit es zu keinem Engpass kommt.

Infolgedessen benötigen die Verteilernetzbetreiber Daten von den Anlagenbetreibern wie die Stammdaten und die Nichtverfügbarkeit ihrer Anlagen, um die neuen Redispatch-Maßnahmen durchführen zu können. Dadurch entstehen neue Datenlieferungspflichten für Anlagenbetreiber und neue Marktrollen.

Die drei neuen Marktrollen sind:

Einsatzverantwortlicher (EIV)ist eine natürliche oder juristische Person, die die Energieerzeugung einer technischen Ressource steuert. Dies ist der Anlagenbetreiber oder eine von dieser beauftragten natürlichen oder juristischen Person.

Betreiber der technischen Ressource (BTR) ist der Anlagenbetreiber oder eine von dieser beauftragten natürlichen oder juristischen Person.

Data Provider (DP) ist eine juristische Person, die für die Umsetzung der Redispatch-Prozesse verantwortlich ist.

Folgen für den Anlagenbetreiber:

Die Marktrollen und Pflichten des EIVs und BTRs liegen zuerst beim Anlagenbetreiber. Dieser muss entscheiden, ob er diese Rollen selbst übernimmt oder an einen Dienstleister überträgt (z.B. seinen Direktvermarkter)

Es wird empfohlen die Marktrollen und Pflichten nicht selbst zu übernehmen, sondern an den eigenen Direktvermarkter zu übertragen. Deswegen raten wir Ihnen, sich zuerst an ihren Direktvermarkter zu wenden, ob er die neuen Aufgaben für sie übernehmen kann.

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