Die im Referentenentwurf zum Baugesetzbuch (BauGB Ref-E) enthaltene Aufhebung der Länderöffnungsklausel für Windabstandsregeln ist richtig, muss aber schnellstmöglich und rückwirkend umgesetzt werden.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften kritisierte die Länderöffnungsklausel für Windabstandsregeln im Baugesetzbuch (BauGB) schon bei der Einführung 2014. Durch die Regelung können Bundesländer eigene Abstandsregeln für Windenergieanlagen einführen. Hohe Abstandregeln verhindern jedoch den dringend notwendigen Ausbau der Windenergie und ein schnelles Umsetzen der Energiewende.
Der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgelegte BauGB Ref-E enthält endlich die Aufhebung der Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung. Allerdings haben einige Bundesländer bereits eigene Abstandsregeln festgelegt. Die Aufhebung der Länderöffnungsklausel sollte daher auch rückwirkend gelten. Damit nicht weitere Bundesländer eigene Abstandregeln treffen, muss der BauGB Ref-E zudem schnellstmöglich umgesetzt werden.