Kabinett hat den Entwurf zur Novellierung des Genossenschaftsgesetzes auf den Weg gebracht
Nach langem Warten liegt nun der Regierungsentwurf zur Novellierung des Genossenschaftsgesetzes (GenG) vor. Wir begrüßen, dass die Regelungen für Genossenschaften an die zeitgemäßen Erfordernisse angepasst und attraktiver gemacht werden sollen.
Ein modernes Genossenschaftsgesetz muss den Anforderungen großer, im Markt etablierter Genossenschaften, und kleiner, junger Genossenschaften gerecht werden. Wichtig ist, dass die neuen Regelungen nicht die Solidität der genossenschaftlichen Rechtsform gefährden. In unserer Stellungnahme zu dem bereits 2025 veröffentlichten Referentenentwurf haben wir hierzu Vorschläge formuliert.
Unsere wesentlichen Positionen sind:
1.) Klarstellung zur mittelbaren Förderung: Wie im Referentenentwurf ist weiterhin eine Ergänzung in § 1 Abs. 1 GenG um die mittelbare Förderung vorgesehen, die mehr Rechtssicherheit, insbesondere für bestimmte Energiegenossenschaftsmodelle, schafft. Wir begrüßen dies besonders, da es hierüber größere Diskussionen gab.
2.) Beschleunigung von Genossenschaftsgründungen und Satzungsänderungen: Der Regierungsentwurf sieht weiterhin Regelungen vor, die den Gründungsprozess vereinfachen und beschleunigen sollen. Ein praxisgerechter Vorschlag ist die Einführung einer Frist für die Eintragung einer Genossenschaft im Genossenschaftsregister. Eine Ausweitung auch für andere Eintragungen, wie etwa von Satzungsänderungen, fehlt jedoch noch immer.
3.) Einen Punkt sehen wir besonders kritisch: Der Referentenentwurf sah eine Anpassung des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG vor, nach der in Genossenschaften mit nicht mehr als 1.500 Mitgliedern die Satzung regeln kann, dass der Vorstand an Weisungen der Generalversammlung gebunden ist. Dieser Vorschlag ist nun im Regierungsentwurf überarbeitet worden und auf Genossenschaften mit 150 Mitgliedern beschränkt. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber entspricht noch nicht der genossenschaftlichen Praxis.
Wir werden das Gesetzgebungsverfahren weiter im Sinn unserer Mitglieder begleiten.
Die Meldung des BMJV zum Regierungsentwurf und die Synopse finden Sie hier.
Für genossenschaftliche Prüfungsverbände weitestgehend begrüßenswerte Neuregelung
MehrStellungnahme zum Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ des Bundesjustizministeriums
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