Meldung zukünftig durch den Anlagenbetreiber möglich
Verbraucher können zukünftig Steckdosen-Solargeräte bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt selbst beim zuständigen Netzbetreiber anmelden und müssen nun nicht mehr einen Elektriker beauftragen. Diese neue Handlungsfreiheit ermöglicht eine Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105, die am 27. April 2019 in Kraft tritt.
Weitere Informationen zur Neuregelung und dem rechtmäßigen Betriebs eines Steckdosen-Solargerätes finden Sie in der Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie und Greenpeace Energy. Den DGS-Sicherheitsstandard für Steckdosen-Solargeräte können Sie hier aufrufen und das Meldeverfahren / Meldeformular hier.
Nutzung ist ab 1. Februar 2025 verpflichtend
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