Meldung zukünftig durch den Anlagenbetreiber möglich
Verbraucher können zukünftig Steckdosen-Solargeräte bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt selbst beim zuständigen Netzbetreiber anmelden und müssen nun nicht mehr einen Elektriker beauftragen. Diese neue Handlungsfreiheit ermöglicht eine Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105, die am 27. April 2019 in Kraft tritt.
Weitere Informationen zur Neuregelung und dem rechtmäßigen Betriebs eines Steckdosen-Solargerätes finden Sie in der Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie und Greenpeace Energy. Den DGS-Sicherheitsstandard für Steckdosen-Solargeräte können Sie hier aufrufen und das Meldeverfahren / Meldeformular hier.
Auch Energiegenossenschaften können das Beratungsangebot nutzen
MehrDas BAFA informiert: In der Praxis können Genossenschaften, die sich noch in Gründung befinden, bereits ihren Antrag stellen
MehrNeuer Handlungsleitfaden für Nahwärmegenossenschaften und Betreibende von Biogasanlagen
Mehr