Newsroom / News und Positionen / Energie / Praxishinweis

Steckdosen-Solargeräte


Meldung zukünftig durch den Anlagenbetreiber möglich

4. April 2019


Verbraucher können zukünftig Steckdosen-Solargeräte bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt selbst beim zuständigen Netzbetreiber anmelden und müssen nun nicht mehr einen Elektriker beauftragen. Diese neue Handlungsfreiheit ermöglicht eine Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105, die am 27. April 2019 in Kraft tritt.

Weitere Informationen zur Neuregelung und dem rechtmäßigen Betriebs eines Steckdosen-Solargerätes  finden Sie in der Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie und Greenpeace Energy. Den DGS-Sicherheitsstandard für Steckdosen-Solargeräte können Sie hier aufrufen und das Meldeverfahren / Meldeformular hier.

Folgende Beiträge aus unserem Newsroom könnten Sie auch interessieren:


Praxishinweis

Erleichterungen für Balkonmodule im BGB und WEG

Weitere Fördermaßnahmen für die Installation von Balkonkraftwerken

Mehr
Praxishinweis

Wachstumschancengesetz: steuerliche Erleichterung für Wohnungsbaugenossenschaften beim Mieterstrom

Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Mietshäusern wird vorangetrieben

Mehr
Praxishinweis

Neuerungen für Photovoltaik im Steuerrecht

Neue Steuersparentwicklungen

Mehr