Förderung für KWK-Anlagen auch nach 2026 gesichert
Am 31. Januar hat die verbleibende Regierungskoalition aus SPD und Grünen mit Stimmen der CDU/CSU-Fraktion die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen. Am 14. Februar 2025 folge der Beschluss im Bundesrat. Den Gesetzentwurf hatte die Unionsfraktion im November 2024 eingebracht. Mit der Änderung des KWKG können auch Anlagen eine Förderung erhalten, die nach 2026 in Betrieb gehen. Voraussetzung ist, dass eine Anlage bereits im Jahr 2026 eine Genehmigung erhalten hat. Im bisherigen KWKG galt eine Befristung für die Förderung von KWK-Anlagen und von Wärmenetzen bis 2026, sodass Anlagen nur gefördert werden konnten, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden wären. Da die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer in der Regel mehr als zwei Jahre beträgt, war eine zeitnahe Verlängerung im Sinne der Planungssicherheit nötig. Es wird an der neuen Regierung liegen, langfristig Klarheit für die Förderung zu schaffen.
Ziel der Verlängerung ist es, die Effizienz der Energieerzeugung zu steigern und den CO2-Ausstoß weiter zu reduzieren. Das KWKG fördert die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, was zu einer besseren Nutzung der eingesetzten Brennstoffe führt. Mit der Verlängerung sollen auch neue Anreize für Investitionen in moderne und umweltfreundliche Technologien geschaffen werden.
Auch einige Genossenschaften betreiben eigene KWK-Anlagen, um Strom zu produzieren und ihre Mitglieder mit effizienter Wärme zu versorgen.
Das Gesetzesdokument zum KWKG finden Sie hier.
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