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Wachstumschancengesetz: steuerliche Erleichterung für Wohnungsbaugenossenschaften beim Mieterstrom


Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Mietshäusern wird vorangetrieben

30. August 2023


Um den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Mietshäusern voranzutreiben, sieht das Wachstumschancengesetzes nun eine Ausweitung des Spielraums für Wohnungsbaugenossenschaften vor. Wohnungsbaugenossenschaften sind für die Vermietung eigener Immobilien an ihre Mitglieder grundsätzlich steuerbefreit – für alle sonstigen Tätigkeiten gilt dieses Privileg der Körperschafts- und Gewerbesteuer hingegen nicht. Grundsätzlich dürfen die sonstigen Einnahmen einer Wohnungsbaugenossenschaft eine sogenannte Unschädlichkeitsgrenze von 10 Prozent nicht überschreiten. Um einen Anreiz zur Installation von PV-Anlagen auf den eigenen Dächern zu schaffen und die Mietenden mit dem eigenerzeugten Strom zu versorgen, wurde bereits in der Vergangenheit im Körperschaftssteuergesetz festgelegt, dass die Steuerbefreiung auch dann noch gilt, wenn die Schwelle der sonstigen Einnahmen nur aufgrund der Stromlieferung überschritten wird. Das Wachstumschancengesetzes (Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness), mit dem die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland erhöht werden soll, sieht nun vor, die Unschädlichkeitsgrenze für Mieterstromprojekte auf 30 Prozent zu erhöhen. Die Regelung findet auch auf die geplante gemeinschaftliche Eigenversorgung Anwendung. Beachtet werden muss dabei weiterhin, dass die Einnahmen aus Stromlieferungen nicht mehr als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ausmachen dürfen.


Weitere Informationen zum Wachstumschancengesetz finden Sie hier.

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