Erhebliche Risiken für Energiegenossenschaften und den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften begrüßt einzelne Verbesserungen im Referentenentwurf zur Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027), etwa die Privilegierung von Bioenergie bei den geplanten Differenzverträgen sowie höhere Ausschreibungsvolumina für Wind- und Solarenergie. Insgesamt sehen wir jedoch erhebliche Risiken für Energiegenossenschaften und den Ausbau der dezentralen Energieversorgung aus erneuerbaren Energien (EE).
Die Absenkung der Marktprämie, die Abschaffung der festen Einspeisevergütung und die Ausweitung der Direktvermarktungspflicht auf kleine Anlagen könnten zahlreiche Photovoltaik-Projekte (PV-Projekte) wirtschaftlich unrentabel machen. Gerade Energiegenossenschaften konzentrieren sich häufig auf kleine und mittlere PV-Anlagen, die von den Neuregelungen besonders betroffen wären.
Aus unserer Sicht sollten folgende Punkte angepasst werden:
1. Differenzierte Vergütungssätze für PV-Anlagen einschließlich Volleinspeisebonus und Förderung kleiner Agri-PV-Anlagen erhalten.
2. Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen erhalten und keine Direktvermarktungspflicht unter 100 kWp einführen.
3. 25-Kilowatt-Ausnahme bei technischen Vorgaben beibehalten, solange intelligente Messsysteme nicht massentauglich verfügbar sind.
4. Differenzverträge (CfD) nachbessern, insbesondere die Bagatellgrenze auf 200 kW erhöhen und einen dynamischen Marktwertkorridor schaffen.
5. Bürgerenergieregelungen stärken statt einschränken, darunter mehr Handlungsspielraum für Bürgerenergiegesellschaften.
6. Gesonderte Ausschreibungen für Agri-PV, Floating-PV und weitere besondere Solarstromanlagen erhalten und nicht streichen.
7. EE-Anlagen am Netzanschlusspunkt statt an der Erzeugungsquelle steuern, um Bürokratie abzubauen und Investitionen in PV, Speicher und Wärmepumpen zu fördern.
Differenzierte Vergütungssätze für PV-Anlagen erhalten
Differenzierte Vergütungssätze für PV-Anlagen sollten erhalten bleiben, da die verschiedenen Segmente unterschiedliche Kostenstrukturen und Geschäftsmodelle aufweisen. Insbesondere der Volleinspeisebonus schafft wichtige Anreize zur vollständigen Nutzung von Dachflächen, während die Förderung kleiner Agri-PV-Anlagen deren Markthochlauf unterstützt. Eine pauschale Vereinheitlichung der Vergütung würde diese für die dezentrale Energiewende wichtigen Bereiche schwächen.
Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen erhalten
Die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung für Anlagen bis 100 kWp und der verpflichtende Wechsel in die Direktvermarktung würde insbesondere den Ausbau kleiner Photovoltaikanlagen ausbremsen. Für viele Anlagenbetreiber sind die Vermarktungskosten unverhältnismäßig hoch, während geeignete Direktvermarkter für kleine Anlagen oft gar nicht verfügbar sind. Dieses Problem würde durch die vorgeschlagenen Änderungen verstärkt werden.
25-Kilowatt-Ausnahme bei technischen Vorgaben beibehalten
Die 25-Kilowatt-Ausnahme bei technischen Vorgaben sollte beibehalten werden, solange intelligente Messsysteme (Smart Meter) noch nicht flächendeckend, kosteneffizient und zuverlässig verfügbar sind. Insbesondere für kleine Photovoltaikanlagen würde eine frühzeitige Verpflichtung zu komplexen Mess- und Steuerungseinrichtungen unverhältnismäßige zusätzliche Kosten verursachen und damit den wirtschaftlichen Anreiz für private Haushalte sowie kleinere Gewerbebetriebe verringern.
CfD nachbessern
CfD sollten praxisnah weiterentwickelt werden, um Investitionssicherheit zu schaffen und gleichzeitig unnötige Bürokratie zu vermeiden. Insbesondere ist eine Anhebung der Bagatellgrenze auf 200 kW erforderlich, damit kleine und mittlere Photovoltaikprojekte nicht durch komplexe Abrechnungs- und Nachweispflichten unverhältnismäßig belastet werden. Darüber hinaus sollte ein dynamischer Marktwertkorridor eingeführt werden, der auf die tatsächlichen Entwicklungen an den Strommärkten reagiert und kurzfristige Preisschwankungen berücksichtigt. Zudem sollte der geplante Refinanzierungsbeitrag so ausgestaltet werden, dass Investitionen nicht durch zusätzliche Risiken erschwert werden.
Bürgerenergieregelungen stärken statt einschränken
Auch bei der Bürgerenergie sehen wir Handlungsbedarf. Geregelte Begrenzungen für Bürgerenergiegesellschaften hemmen Investitionen und reduzieren die Akteursvielfalt. Stattdessen sollten das Finanzierungsproblem gelöst, mehr Flexibilität für Bürgerenergieprojekte ermöglicht werden und der Bürgerenergie-Bericht als wichtiges Monitoringinstrument erhalten bleiben.
Sondersegment für Agri-PV, Floating-PV und weitere besondere Solarstromanlagen erhalten
Das Sondersegment für Agri-PV, Floating-PV und weitere besondere Solarstromanlagen sollte erhalten bleiben und nicht gestrichen werden. Diese Technologien leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende, da sie zusätzliche Flächenpotenziale erschließen und Nutzungskonflikte reduzieren. Agri-PV ermöglicht die gleichzeitige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Nahrungsmittelproduktion und Stromerzeugung, während Floating-PV Gewässerflächen effizient nutzt und regionale Ausbaupotenziale erweitert. Aufgrund ihrer besonderen technischen Anforderungen und höheren Investitionskosten benötigen diese Anlagentypen weiterhin spezifische Förder- und Ausschreibungsbedingungen, um Markthochlauf, Innovation und technologische Vielfalt zu unterstützen.
EE-Anlagen am Netzanschlusspunkt statt an der Erzeugungsquelle steuern
Die Regelungen zur Steuerung von Erneuerbare-Energien-Anlagen sollten so angepasst werden, dass Netzbetreiber Anlagen wieder am Netzanschlusspunkt statt an der Erzeugungsquelle abregeln. Dadurch würden nur tatsächlich netzrelevante Strommengen begrenzt, während vor Ort verbrauchter, gespeicherter oder weiterverarbeiteter Strom unberührt bleibt. Dies würde Bürokratie und Kosten insbesondere für kleinere Anlagen reduzieren, die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-, Speicher- und Wärmepumpenprojekten verbessern und Investitionen in die Sektorkopplung stärken.
Die Stellungnahme finden Sie hier.