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Beantragung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze für Genossenschaften in Gründung möglich


Das BAFA informiert: In der Praxis können Genossenschaften, die sich noch in Gründung befinden, bereits ihren Antrag stellen

4. April 2023


Seit 15. September 2022 läuft die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), mit welcher der Neubau von Wärmenetzen sowie die Transformation von bestehenden Netzen vorangetrieben werden soll. Zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderung richtet sich explizit auch an Genossenschaften, die ein neues Wärmenetz aufbauen oder ein bestehendes Netz erweitern wollen.

Zwar sind Genossenschaften im Rahmen der BEW grundsätzlich antragsberechtigt, allerdings laut Förderrichtlinie nur dann, wenn sie bereits ins Genossenschaftsregister eingetragen sind. Gesetzt des Falls, dass Genossenschaften speziell mit dem Ziel gegründet werden, ein neues Nahwärmenetz zu planen und umzusetzen, kann zwischen der Gründungsversammlung und der Eintragung ins Genossenschaftsregister eine Zeitspanne von einigen Monaten liegen. Dies kann für die Antragstellung im Rahmen der BEW zu einem zeitlichen Verzug führen und stellt daher häufig eine Hürde dar.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat in den letzten Monaten auf politischer Ebene auf dieses Thema aufmerksam gemacht und sich für eine Lösung des Problems eingesetzt. Nun informierte uns das BAFA, dass in der Praxis die Antragsstellung auch für Genossenschaften in Gründung möglich ist. Der Zuwendungsbescheid ergeht zwar erst, sobald die Eintragung erfolgt ist. Trotzdem kann vorab ein Antrag eingereicht werden, der vom BAFA auch geprüft wird. Fällt im Rahmen der Prüfung auf, dass die Genossenschaft noch nicht eingetragen ist, erfolgt ein entsprechender Hinweis (ggf. verknüpft mit weiteren offenen Punkten). Stellt die fehlende Eintragung den einzigen offenen Punkt dar, kann die Genossenschaft davon ausgehen, dass der Antrag förderfähig ist und der Zuwendungsbescheid ergeht, sobald die Eintragung abgeschlossen ist.


Weitere Infos zum Förderprogramm finden sich hier und auf der BEW-Website des BAFA.

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