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EEG-Novelle 2021


Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften und der genossenschaftlichen Regionalverbände zum Referentenentwurf des EEG 2021

17. September 2020


Die geplante Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefährdet die 843 unter dem Dach des DGRV organisierten Energiegenossenschaften. Insbesondere die Absenkung der Ausschreibungspflicht auf Solarstromdachanlagen mit einer installierten Leistung unter 750 Kilowatt wird die weitere Geschäftstätigkeit massiv behindern. Bis zum Jahr 2025 soll diese Ausschreibungsgrenze stufenweise bis auf 100 Kilowatt abgesenkt werden.

Die drohenden Auswirkungen für Energiegenossenschaften werden anhand der bisherigen Ausschreibungsrunden für große Solarstromanlagen deutlich: Von den 751 Zuschlägen in den Ausschreibungsrunden seit dem 1. April 2015 haben Energiegenossenschaften lediglich drei Zuschläge erhalten.

Weitere Hauptkritikpunkte aus Sicht der Energiegenossenschaften sind die fehlenden Anpassungen im Bereich der genossenschaftlichen Mitgliederversorgung (Energy Sharing), des atmenden Deckels für Solarstrom, des Mieterstroms bzw. der Eigenversorgung und die zu niedrigen Ausbaupfade für jede Erneuerbare-Energien-Technologie.

Die genossenschaftlichen Regionalverbände und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften appellieren daher an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat im weiteren Gesetzesverfahren unbedingt Nachbesserungen in den genannten Bereichen vorzunehmen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Web-Seminar EEG 2021


Am 15. Oktober 2020 von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, sich im Rahmen eines kostenlosen einstündigen Web-Seminars über die aktuelle laufende EEG 2021-Novelle zu informieren. Wir freuen uns auf die Diskussion und ihre Einschätzung zu den geplanten Änderungen aus Praxissicht. Weitere Informationen etwa zur Anmeldung finden Sie hier.

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