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Referentenentwurf des EEG 2023


Trotz vieler positiver Entwicklungen: im Bereich der Vergütung für Solarstromprojekte, der Ausnahmeregelungen für Bürgerenergiegesellschaften und des Energy Sharings sind Nachbesserungen gefordert.

23. März 2022


In der Eröffnungsbilanz hatte Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für die Zeit um Ostern angekündigt. Nun liegt der Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023 Ref-E) vor. Er enthält erfreulicherweise viele der von uns geforderten Maßnahmen wie höhere Ausbaupfade, die (fast) vollständige Nutzung der De-minimis-Grenzen von Ausschreibungen für Bürgerenergiegesellschaften und höhere gesetzliche Fördersätze. Leider drohen die Maßnahmen unwirksam zu bleiben, da beispielsweise die Vergütungssätze für Solarstromprojekte zu niedrig sind, die Ausnahmeregelungen für Bürgerenergiegesellschaften zu eng sind und Regelungen zum Energy Sharing sogar ganz fehlen.

Der Entwurf droht daher, die ambitionierten Klimaschutzziele bis 2030 zu verfehlen. Aus diesem Grund sollten die Ergebnisse der geplanten Maßnahmen mindestens jährlich überprüft und bei Zielverfehlungen schnellstmöglich nachgebessert werden. Eine erneute Novellierung des EEG im Jahr 2023 ist deshalb aus unserer Sicht unumgänglich. Grundsätzlich sollte in Betracht gezogen werden, neue Erneuerbare-Energien-Anlagen über den bisher noch geltenden und beihilferechtlich möglichen EEG-Finanzierungsmechanismus zu fördern.

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