Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften schließt sich Initiative für schnellere Solarisierung an.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV fordert mit sechs weiteren Bundesverbänden aus Solar- und Immobilienwirtschaft, Handel und Verbraucherschutz in einem gemeinsamen Appell an die Bundesregierung dringende Nachbesserungen am Solar-Beschleunigungspaket.
Um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu fördern und die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Regierung am 6. April einen Referentenentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) vorgelegt. Bis 2030 sollen dadurch 80% der Stromversorgung durch erneuerbare Energien gedeckt werden, was unter anderem durch eine Anhebung der Ausbaupfade für Solaranlagen und eine Erhöhung der Vergütung für die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz ermöglicht werden soll. Diese ambitionierten Ziele sind zu begrüßen, doch reichen die Vorgaben nicht aus, um die gewünschte Beschleunigung einer sektorübergreifenden Solarisierung zu erreichen.
Als Reaktion auf die Hemmnisse in der EEG-Novelle haben sich der Bundesverband für Solarwirtschaft, der Zentrale Immobilien Ausschuss, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Handelsverband Deutschland, Haus & Grund Deutschland, die Verbraucherzentrale Bundesverband und der DGRV zusammengetan, um den Verbesserungsbedarf der Regulierungen im Bereich der Solarenergie hervorzuheben , damit die Energiewende auch auf Seiten der Privathaushalte, Wohneigentümergemeinschaften und dem Gewerbe gelingen kann.
Konkret appellieren die Verbände für eine Erhöhung der Vergütungen und Marktprämien für eingespeisten Solarstrom, um den wirtschaftlichen Betrieb von Photovoltaik-Anlagen sowohl in Teileinspeisung als auch in Volleinspeisung zu gewährleisten. Zudem soll ein Mechanismus zur degressiven oder progressiven Nachsteuerung eingerichtet werden, sofern sich die festgelegte Förderhöhe als zu hoch oder zu niedrig erweisen sollte. Des Weiteren machen sich die Verbände dafür stark, dass eine vereinfachte Nutzung von Solarstrom hinter dem Netzanschlusspunkt ermöglicht wird und private Anlagenbetreiber in diesem Zusammenhang nicht als Energieversorgungsunternehmen eingestuft werden. Durch den Abbau der verbundenen Hürden könnten zukünftig neue Konzepte der Solarverstromung in Wohn- und Gewerbequartieren leichter und schneller umgesetzt und bestehende Potenziale besser ausgeschöpft werden.
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