 | Deutsche Bilanzrechtsmodernisierung muss Belange des Mittelstands berücksichtigen
Gemeinsames Pressegespräch mit dem Mittelstandsbeauftragten
der Deutschen Bundesregierung
Berlin. Der deutsche Mittelstand wehrt sich gegen den vom internationalen Standar-disierungsgremium IASB vorgelegten Entwurf für die Rechnungslegung mittelständischer Unternehmen (IFRS für KMU). Diese Regeln sind für Mittelständler völlig ungeeignet. Sie sind zu komplex, zu umfangreich und gehen am Informationsbedarf vorbei. Dem IASB fehlt zudem die hinreichende demokratische Legitimation. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz fordern der Mittelstandsbeauftragte der Deutschen Bundesregierung, Staatssekretär Hartmut Schauerte MdB, sowie der DGRV und der ZGV einfachere Regelungen für mittelständische Unternehmen. „Die bisherigen handelsrechtlichen Vorgaben haben sich unter Kosten- und Nutzen-Überlegungen bewährt. Deshalb ist es das Anliegen der Bundesregierung, mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die bestehenden handelsrechtlichen Regelungen fortzuentwickeln und dabei auch – wo in einzelnen Punkten sinnvoll – an internationale Grundsätze anzunähern.“, so Staatssekretär Schauerte.
Der DGRV hat die Aufforderung des IASB zum Anlass genommen, die internationalen Standards probeweise an der Bilanz eines mittelständischen Unternehmens anzuwenden. DGRV-Vorstandsmitglied Gero Hagemeister: „Die Ergebnisse sind alarmierend. Der laufende Aufwand für die Erstellung einer Jahresbilanz verdoppelt sich. Die Buchführungssysteme müssen umfassend neu gestaltet werden. Für die Besteuerung und Ausschüttung müssen separate Abschlüsse erstellt werden. Komplexität und Umfang des Abschlusses überfordern nicht nur die Ersteller, sondern vor allem auch die Leser der Jahresbilanz.“ Zudem werden die Eigentümeranteile einer Personenhandelsgesellschaft oder einer Genossenschaft nicht mehr als Eigenkapital ausgewiesen. „Dies hat fatale Auswirkungen u.a. für das Kredit-Rating der betroffenen Unternehmen“, so Hagemeister weiter.
ZGV-Vizepräsident Lutz Henning fordert, dass das HGB-Bilanzrecht zu einer vollwertigen, zugleich aber kostengünstigeren Alternative zu den IFRS für KMU fortentwickelt werden muss: „Aus Sicht des Mittelstandes ist es unerlässlich, die Maßgeblichkeit des HGB-Abschlusses für die Bemessung der Gewinnausschüttung und für die steuerliche Gewinnermittlung aufrecht zu erhalten. Dies kann mit einem IFRS-Abschluss nicht erreicht werden.“ Es sei den mittelständischen Unternehmen schon aus Kostengründen nicht zuzumuten, von der etablierten, einfachen und kostengünstigen handelsrechtlichen Rechnungslegung auf die IFRS überzugehen. Zudem bestehe im breiten Mittelstand weder ein genereller Bedarf an global vergleichbaren Jahresabschlüssen noch der Wunsch zur Angleichung an die Berichterstattung an den Kapitalmärkten. Vielmehr müssten die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau entschiedener vorangetrieben werden, um so die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland zu stärken. Auf diesem Weg könnten auch die positiven Arbeitsmarkimpulse verstärkt werden.
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