Bundestag verabschiedet BEG IV mit vielen Ergänzungen
Der Bundestag hat heute Änderungen zur Digitalisierung des Genossenschaftsrechts beschlossen, die auf Empfehlung des Rechtsausschusses in das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) eingebracht wurden. Wir begrüßen sie als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform. Insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft wird so kurzfristig möglich.
Die neuen Regelungen entsprechen mit wenigen Ausnahmen den Regelungen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform. Auch für die Beteiligung an der Genossenschaft mit weiteren Geschäftsanteilen und die Kündigung der Mitgliedschaft wird künftig die Textform ausreichen. Zudem wurde der Weg für rein digitale Genossenschaftsgründungen geebnet.
Die Änderungen des Genossenschaftsgesetzes könnten schon zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten, sicher zum 1. Januar 2025.
Für die nun beschlossenen Änderungen zur Digitalisierung setzen wir uns seit Jahren ein, etwa bei der rechtssicheren Verankerung der virtuelle General- und Vertreterversammlungen, beim Eckpunktepapier eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform oder dem anschließenden Referentenentwurf.
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