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Digitaler Genossenschaftsbeitritt beschlossen


Bundestag verabschiedet BEG IV mit vielen Ergänzungen

24. September 2024


Der Bundestag hat heute Änderungen zur Digitalisierung des Genossenschaftsrechts beschlossen, die auf Empfehlung des Rechtsausschusses in das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) eingebracht wurden. Wir begrüßen sie als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform. Insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft wird so kurzfristig möglich.

Die neuen Regelungen entsprechen mit wenigen Ausnahmen den Regelungen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform. Auch für die Beteiligung an der Genossenschaft mit weiteren Geschäftsanteilen und die Kündigung der Mitgliedschaft wird künftig die Textform ausreichen. Zudem wurde der Weg für rein digitale Genossenschaftsgründungen geebnet.

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