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EEG-Novelle 2021


Absenkung der Ausschreibungsgrenzen für Solarstrom bedroht Energiegenossenschaften

2. September 2020


Die geplante Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefährdet die 843 unter dem Dach des DGRV organisierten Energiegenossenschaften. Insbesondere die Absenkung der Ausschreibungspflicht auf Solarstromdachanlagen mit einer installierten Leistung unter 750 Kilowatt wird die weitere Geschäftstätigkeit massiv behindern. Bis zum Jahr 2025 soll diese Ausschreibungsgrenze stufenweise bis auf 100 Kilowatt abgesenkt werden.

„Mit dem vorgelegten Gesetzesvorschlag wird die aktive Bürgerbeteiligung zurückgedrängt. Dies ist eine schlechte Nachricht für Energiegenossenschaften und damit auch für die Akzeptanz der Energiewende insgesamt“, erklärt Dr. Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV.

Die drohenden Auswirkungen für Energiegenossenschaften werden anhand der bisherigen Ausschreibungsrunden für große Solarstromanlagen deutlich: Von den 751 Zuschlägen in den Ausschreibungsrunden seit dem 1. April 2015 haben Energiegenossenschaften lediglich drei Zuschläge erhalten.

Die geringen Erfolgschancen verbunden mit den Risiken und Nachteilen für kleinere Akteure schrecken viele Energiegenossenschaften vor einer Teilnahme an Ausschreibungen ab. Im Gegensatz zu großen Projektierungsunternehmen können sie das Risiko nicht über viele Gebote streuen. Bei einem ausbleibenden Zuschlag kann deshalb das in die Projektierung investierte Mitgliederkapital nicht ausgeglichen werden.

„Solange es keine alternativen Vermarktungsmodelle wie die genossenschaftliche Mitgliederversorgung gibt, darf die Ausschreibungsgrenze nicht weiter abgesenkt werden. Die Gemeinschaftsaufgabe Energiewende wird sonst zur Spielwiese weniger Platzhirsche“, so Dr. Ott.


Die offizielle Stellungahme der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften und der genossenschaftlichen Regionalverbände zum Referentenentwurf des EEG 2021 finden Sie hier.

Eine erste fachliche Einschätzung des Entwurfs zur EEG-Novelle finden Sie hier.

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